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Beratung AZAV-Maßnahmenzulassung – Ihr Wegweiser zu anerkannter Qualität

 

AZAV-Maßnahmenzulassung beantragen – wir erstellen Ihr Maßnahmekonzept und begleiten die Zulassung bei der Fachkundigen Stelle (FKS)

✅ Konzept + Unterlagen + Einreichung


✅ Beratung bundesweit (online/telefonisch)


✅ schnell, strukturiert, prüfsicher

AZAV-Maßnahmenzulassung: Was bedeutet das?

Eine AZAV-Maßnahmenzulassung ist erforderlich, wenn Bildungs- oder Arbeitsförderungsmaßnahmen über die Arbeitsagentur / Jobcenter gefördert werden sollen (z. B. Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen oder Weiterbildungen).
Damit eine Maßnahme zugelassen wird, muss ein vollständiges Maßnahmekonzept nach AZAV vorliegen, das von einer fachkundigen Stelle (FKS) geprüft und freigegeben wird.

Zertifizierte Qualitätssicherung für Ihre Bildungs- und Arbeitsförderungsmaßnahmen

Willkommen bei QBS, Ihrem erfahrenen Partner im Bereich der AZAV-Maßnahmenzulassung. Wir verstehen, dass die Anforderungen und Regularien im Rahmen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) komplex und herausfordernd sein können. Genau hier setzen unsere Leistungen an.

Zur Vorbereitung auf eine Zertifizierung durch eine fachkundige Stelle bieten wir eine kompetente Fachberatung für die Zulassung von AZAV Maßnahmen an.
 

Engagement und Professionalität

Unser tägliches Brot ist die Begleitung von Kunden wie Ihnen – mit einem klaren Fokus: die lückenlose Erfüllung aller Anforderungen für eine erfolgreiche Zulassung. Unsere Fachkenntnis gründet sich auf jahrelange Erfahrung als Prüfer (Auditor) sowie als Berater und kontinuierliche Weiterbildung in den aktuellen Regularien und Best Practices.

 

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre AZAV-Maßnahme konzipieren und für die Maßnahmenzulassung beantragen.

 

Unser Beratungsangebot zur AZAV-Maßnahmezulassung

Als QBS begleiten wir Ihnen eine Individuelle Maßnahme-Beratung von der Idee bis zur Zulassung:

Wir übernehmen für Sie:

  • Erstellung / Optimierung des AZAV-Maßnahmekonzepts

  • Erstellung der Kostenkalkulation für die geplante AZAV-Maßnahme

  • Durchsicht der Erstellten Unterlagen für die Einreichung bei der fachkundigen Stelle

  • Einreichung bei der Fachkundigen Stelle (FKS)

  • Begleitung bei Rückfragen bis zur Entscheidung

Hinweis: Im Rahmen der Zusammenarbeit ist immer eine Mitwirkung erforderlich.

Ablauf: In 6 Schritten zur zugelassenen AZAV-Maßnahme

  1. Erstgespräch & Maßnahmenscope
    Zielgruppe, Inhalte, Format (Präsenz/Online/Hybrid), Dauer und Ziel werden definiert.

  2. Checkliste & Dokumentensammlung
    Sie erhalten eine klare Checkliste für die gemeinsame Erstellung.

  3. Erstellung Maßnahmenkonzept (AZAV-Richtlinie)
    Wir erarbeiten das Konzept inklusive Struktur, Methodik, Ablauf und Nachweisen.

  4. Kostenkalkulation & Plausibilitätscheck
    Wir erstellen oder prüfen die Maßnahmekalkulation und stimmen sie auf die Anforderungen ab.

  5. Unterlagenprüfung & Optimierung
    Wir prüfen alle Dokumente auf Vollständigkeit und logische Konsistenz.

  6. Einreichung bei der FKS & Rückfragenmanagement
    Wir reichen ein und begleiten Sie bis zur Freigabe.

Die fachkundige Stelle prüft auf Grundlage der Anforderungen / Regelungen der Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III das Konzept für die Zulassung. Dafür ist in der Regel keine Vor-Ort-Begutachtung notwendig.

Im Durchschnitt sichtet die fachkundige Stelle die Maßnahme in 3-6 Wochen. Einige fachkundige Stellen bieten auch ein Expressverfahren für die Maßnahmezulassung nach AZAV an.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der FKS, falls Sie unseren Rat bitten.

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