Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hakan Atas (QBS Qualitätsmanagement-Beratung & Schulung)
Stralsunder Straße 29
42109 Wuppertal
AGB Stand: 11.07.2025
§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Die vorliegenden AGB gelten für alle Leistungen und Angebote von Herrn Hakan Atas (QBS Qualitätsmanagement-Beratung & Schulung) („Anbieter“) an seine Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht. Eine Bezugnahme des Anbieters auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.
1.3 Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.
1.4 Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
1.5 Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern, d.h. mit Personen, die eine selbstständige berufliche (Neben-) Tätigkeit verfolgen. Der Kunde sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt.
§ 2 Leistungspflichten des Anbieters
2.1 Der Anbieter berät Kunden im Rahmen der ISO Zertifizierung, Träger- und Maßnahmezulassung nach AZAV. Die Leistung umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:
a) Erstellung eines Qualitätsmanagement-Handbuchs (QM)
b) Erstellung notwendiger Verfahrensanweisungen und begleitender Dokumente
c) Durchführung eines Audit-Check-up‘s und Erläuterung der erstellten Unterlagen
d) Unterstützung bei der Antragstellung zur BAFA-Förderung (sofern beauftragt)
Der Anbieter bietet darüber hinaus optional Onlinekurse zur individuellen Weiterbildung des Kunden oder deren Mitarbeiter an. Diese Kurse beinhalten Selbststudieninhalte und schließen mit einem Zertifikat ab.
2.2 Die Inhalte sowie der Umfang der Beratung werden durch das Vertragsangebot konkretisiert. In Bezug auf die Durchführung dieser Leistungen steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.
2.3 Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern erbringen zu lassen.
2.4 Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen des Anbieters erbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinaus gehen, sind diese separat nach einem durch den Anbieter festzulegenden Stundensatz zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart.
2.5 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs (Werks).
2.6 Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – digital.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat die Leistungserbringung des Anbieters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Durchführung der Beratung aktiv mitzuwirken und insbesondere alle angeforderten Informationen, Daten und notwendigen Arbeitsmaterialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
3.3 Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente gründlich durchzulesen und bei Abweichungen oder Änderungswünschen rechtzeitig Rückmeldung zu geben.
3.4 Der Kunde ist berechtigt, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten QM-Dokumente, Vorlagen und sonstigen bereitgestellten Dokumente an seine individuellen betrieblichen Gegebenheiten anzupassen und zu verfeinern, soweit die grundlegende Systematik und Struktur des Qualitätsmanagements dabei erhalten bleibt. Für die Konformität der geänderten Inhalte mit den Anforderungen der AZAV ist der Kunde selbst verantwortlich.
3.5 Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige Äußerung über den Anbieter und dessen Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
4.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.
4.2 Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Kunde kann fernmündlich (Videocall, Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen. In der Regel kommt der Vertrag durch Bestätigung oder Unterzeichnung eines Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande.
4.3 Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch des Anbieters eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
4.4 Sofern der Kunde eine Förderung über das BAFA beantragt, steht der Vertrag unter der auflösenden Bedingung, dass die Förderung durch das BAFA nicht in Aussicht gestellt wird.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die vom Anbieter angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
5.2 Bei Verträgen über die Trägerzertifizierung erfolgt die Rechnungsstellung in zwei Raten: 50 % der Vergütung werden mit Beginn der Beratung und Übermittlung der Checkliste als Abschlagszahlung fällig. Die restlichen 50 % werden mit dem Versand der finalen Dokumentation nach dem Audit-Check-up in Rechnung gestellt.
5.3 Bei der AZAV Maßnahmezertifizierung wird eine Abschlagsrechnung i.H.v. 50 % der vereinbarten Vergütung mit Beauftragung fällig. Der Restbetrag wird mit Übermittlung der vollständigen Dokumentation fällig.
5.4 Überschreiten die AZAV Maßnahmekosten die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS), wird ein Aufpreis gemäß Angebot erhoben.
5.5 Bei BAFA-Förderungs-Kunden gilt: Nach vollständigem Zahlungseingang beim Anbieter erstellt der Anbieter den erforderlichen Beratungsbericht. Anschließend erfolgt gemeinsam mit dem Kunden die Einreichung der Unterlagen bei der BAFA. Der Kunde erhält die Fördersumme in der Regel innerhalb von 6 bis 8 Wochen direkt von der BAFA.
5.6 Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
5.7 Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das vom Anbieter benannte Konto.
5.8 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5.9 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Anbieter sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
5.10 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
§ 6 Werkverträge
6.1 Soweit der Anbieter für den Kunden abnahmepflichtige Leistungen erbringt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Punkte dieses Absatzes (6.2 bis 6.6):
6.2 Der Anbieter kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, für Teilleistungen entsprechende Abschlagzahlungen zu verlangen.
6.3 Die abzunehmende (Teil-)Leistung des Anbieters gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des Anbieters hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 14 Tagen schriftlich in Form eines Mängelprotokolls erklärt.
6.4 Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist der Anbieter berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
6.5 Ist der Anbieter gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
6.6 Ansprüche im Hinblick auf Mängel, die bei der Abnahmeprüfung erkennbar waren, bestehen nur dann, wenn der Kunde sie im Rahmen der Abnahmeprüfung geltend macht oder sich vorbehält.
§ 7 Kündigung / Stornierung
7.1 Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
7.2 Etwaige freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
7.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
7.5 Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.6 Im Falle einer Stornierung schuldet der Kunde eine pauschalierte Vergütung abhängig vom Fortschritt des Projekts:
a) Nach Antragstellung bei BAFA: 10 % der vereinbarten Vergütung
b) Bis zur Erstellung des Konzepts: 30 % der vereinbarten Vergütung
c) Nach Erstellung des Konzepts, jedoch vor Durchführung des Check-Ups und Versand der Unterlagen: 70 % der vereinbarten Vergütung
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend verrechnet.
§ 8 Nutzungsrechte
8.1 Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an denen von ihm im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Dienstleistung entstandenen bzw. entstehenden Urheberrechte (QM-System, Verfahrensanweisungen, Vorlagen usw.) ein.
8.2 Die Übertragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dem Anbieter nach dem Vertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Punkt 8.1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Anbieter über.
8.3 Die Veröffentlichung und Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen.
8.4 Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit die Bereitstellung von Bild- oder Videomaterial durch den Kunden erforderlich ist, verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter unentgeltlich sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte einzuräumen oder entsprechende Lizenzen rechtzeitig und in ausreichendem Umfang bereitzustellen.
8.5 Der Kunde versichert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen. Der Anbieter übernimmt keine Prüfungspflicht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit solcher Inhalte und ist berechtigt, rechtlich bedenkliche Inhalte zurückzuweisen.
§ 9 Kommunikation
Die Parteien sind darüber einig, dass die Kommunikation zwischen ihnen vorwiegend elektronisch, insbesondere über unverschlüsselte E-Mail stattfindet. Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselte Nachrichten nur eine eingeschränkte Sicherheit und Vertraulichkeit bieten.
§ 10 Haftung
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Garantiebestimmungen
11.1 Der Anbieter garantiert die erfolgreiche Zulassung des Kunden durch eine fachkundige Stelle im Rahmen der Trägerzulassung nach AZAV, sofern der Kunde:
a) sämtliche vom Anbieter übermittelte Anweisungen vollständig umsetzt,
b) alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, korrekt und fristgerecht einreicht,
c) sämtliche notwendigen organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt (einschließlich Qualifikationen, Räumlichkeiten, Versicherungen usw.),
d) keine Abweichungen im Audit auftreten, die auf vom Anbieter nicht beeinflussbare Faktoren zurückzuführen sind (z. B. fehlender Arbeitsschutz, Datenschutzmängel usw.).
11.2 Die Garantie entfällt, wenn der Kunde die vorgenannten Mitwirkungspflichten verletzt oder sich nicht an die abgestimmten Umsetzungshinweise hält.
11.3 Der Nachweis über die Einhaltung der Bedingungen gemäß 11.1 obliegt dem Kunden.
11.4 Wird die Zertifizierung trotz vollständiger Einhaltung der in Abs. 1 genannten Mitwirkungspflichten und Umsetzungshinweise nicht erreicht, und ist dies nicht auf unvorhersehbare, externe oder kundenseitige Gründe zurückzuführen, erstattet der Anbieter auf Wunsch des Kunden die gezahlte Vergütung vollständig zurück.
§ 12 Online-Kurs
12.1 Onlinekurse erfolgen im Selbststudium und schließen mit einem Zertifikat ab. Dieses hat keine gesetzliche oder öffentlich-rechtliche Anerkennung. Ein Anspruch auf Anerkennung durch Dritte besteht nicht.
12.2 Für den Erhalt des bildungsinternen Teilnahmezertifikats ist erforderlich, dass mindestens 60 % der vorgesehenen Lerneinheiten vollständig absolviert wurden. Der Anbieter behält sich vor, den Fortschritt technisch zu überprüfen und die Ausstellung des Zertifikats an das Erreichen dieser Schwelle zu koppeln.
12.3 Ein Anspruch auf erfolgreichen Abschluss besteht nicht. Der Anbieter schuldet insbesondere keinen Lernerfolg.
12.4 Der Onlinekurs ist als Selbstlernprogramm ausgestaltet. Der Zugang zu den Inhalten erfolgt über eine digitale Lernplattform. Der Kunde ist für die technische Zugänglichkeit und Durchführung des Kurses eigenverantwortlich.
12.5 Der Kunde ist nicht berechtigt den vom Anbieter erhaltenen Account beziehungsweise die Logindaten zu Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten vom Anbieter an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Anbieter hat einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt. Auch jede andere Art der Vervielfältigung der Kursinhalte des Anbieters (z.B. durch Abfilmen, Speichern auf der Festplatte etc.) ist verboten.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
13.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Anbieters.