"Weiterbildungsträger aufgepasst, nutzen Sie Ihre Chance – Das Qualifizierungschancengesetz mit der AZAV macht's möglich!"
Wie das Qualifizierungschancengesetz Arbeitnehmern neue Perspektiven eröffnet
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist seit dem 1. September 2019 in Kraft und ermöglicht Beschäftigten aller Altersgruppen und Qualifikationsstufen, ihre beruflichen Fähigkeiten gezielt zu erweitern. Mit dem Qualifizierungschancengesetz eröffnen sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spannende Wege in die berufliche Weiterbildung. Die Bundesagentur für Arbeit bietet umfassende Beratung und Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Beschäftigte. Entdecken Sie in unserem Blog eine informative Übersicht über die vielfältigen Weiterbildungen und Kontaktmöglichkeiten zur individuellen Beratung. Lassen Sie sich inspirieren und profitieren Sie von den neuen Perspektiven, die das Qualifizierungschancengesetz Ihnen und Ihrem Unternehmen eröffnet. Erweitern Sie Ihre beruflichen Horizonte und nutzen Sie die Chance auf persönliches und berufliches Wachstum.
Das Qualifizierungschancengesetz als Chance für Arbeitnehmer
Ein Tor zur beruflichen Weiterentwicklung öffnet sich mit dem Qualifizierungschancengesetz für Arbeitnehmer. Die Bundesagentur für Arbeit steht als wichtiger Partner bereit, um die Beschäftigten bei der Nutzung dieser Chance zu unterstützen. Die vielfältigen Weiterbildungsangebote im Rahmen des Gesetzes bieten eine breite Auswahl an Möglichkeiten, um individuelle Kompetenzen zu stärken. Flexibilität spielt hierbei eine wichtige Rolle, denn die Förderung kann je nach Bedarf und Zielsetzung angepasst werden. Mit dem Qualifizierungschancengesetz eröffnen sich somit innovative Wege für Arbeitnehmer, um ihre Karriere erfolgreich voranzutreiben und den Arbeitsmarkt aktiv mitzugestalten.
Die Bedeutung des Qualifizierungchancengesetzes für die berufliche Weiterentwicklung
In der heutigen arbeitsintensiven Welt ist die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung entscheidend für Ihren Erfolg. Das Qualifizierungschancengesetz bietet Beschäftigten eine einzigartige Chance, ihre Fähigkeiten zu erweitern und sich auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähiger zu machen. Durch gezielte Fördermöglichkeiten können Sie sich neue Türen öffnen und Ihre Karriereziele erreichen. Die Bundesagentur für Arbeit steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um maßgeschneiderte Weiterbildungen zu finden, die perfekt zu Ihren beruflichen Ambitionen passen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Kompetenzen zu erweitern und Ihre Zukunftsaussichten zu verbessern. Mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers können Sie gemeinsam die Vorteile des Qualifizierungchancengesetzes nutzen und Ihre berufliche Laufbahn vorantreiben. Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen und von den vielfältigen Angeboten im Rahmen des Gesetzes zu profitieren.
Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungchancengesetz nutzen
Die Agentur für Arbeit erstattet im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes je nach Art der Weiterbildung und Unternehmensgröße die Kosten für die Qualifizierung ganz oder teilweise und zahlt Ihrem Arbeitgeber bis zu 100% der Lohnkosten zurück. Es ist wichtig zu wissen, dass der Bildungsträger dafür die AZAV Träger- und die AZAV Maßnahmenzulassung dafür benötigt.
Die Höhe der Förderung hängt von der Unternehmensgröße ab. Die Bundesagentur für Arbeit kann Lehrgangskosten und Teile des Arbeitsentgelts übernehmen. Je kleiner der Betrieb, desto höher fällt die Förderung aus. Zusätzlich gibt es Sonderzuschüsse für ältere Beschäftigte, Menschen mit Behinderung und Unternehmen mit erhöhtem Weiterbildungsbedarf.
Unternehmensgröße | Erstattung Lehrgangskosten | Zuschuss zum Gehalt |
Unter 10 Mitarbeitende | Bis zu 100% | Bis zu 75% |
Unter 250 Mitarbeitende | Bis zu 50% | Bis zu 50% |
Ab 250 Mitarbeitende | Bis zu 25% | Bis zu 25% |
Ab 2500 Mitarbeitende | Bis zu 15% | Bis zu 25% |
Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
Sind Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig, ohne über einen Berufsabschluss zu verfügen? Oder haben Sie zwar einen Berufsabschluss, arbeiten jedoch bereits seit mehr als vier Jahren in einer anderen Tätigkeit?
Dann ist es möglich, unter voller Gehaltsfortzahlung einen neuen zukunftsfähigen Berufsabschluss (einschließlich Vorbereitung auf eine Externenprüfung) oder eine anerkannte Teilqualifikation (TQ) zu erlangen - entweder extern bei einem zertifizierten Bildungsträger oder intern beim Arbeitgeber selbst (nur für Berufsabschlüsse).
Die Agentur für Arbeit übernimmt die gesamten Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten.
Arbeitnehmer mit Berufsabschluss
Verfügen Sie bereits über einen formalen beruflichen Abschluss und möchten Ihre Kenntnisse erweitern oder an neue Anforderungen anpassen?
In diesem Fall können externe Fortbildungen bei einem zugelassenen Bildungsträger absolviert werden, die mehr als 120 Stunden umfassen.
Auch hier ist unter bestimmten Bedingungen eine Kostenübernahme von bis zu 100% der Weiterbildungskosten sowie Erstattung von bis zu 75% der Gehaltskosten durch den Arbeitgeber möglich.
Anforderungen an die Weiterbildung
Damit eine Weiterbildung gefördert werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wird von einem nach AZAV zertifizierten Bildungsträger durchgeführt.
- Die Maßnahme umfasst mindestens 120 Stunden und kann bis zu 12 Monate dauern.
- Der Antrag wird vor Beginn der Weiterbildung gestellt.
So beantragen Sie die Förderung
Der Antrag auf Förderung wird beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit gestellt. Dazu gehören der Erhebungsbogen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der Bildungsgutschein sowie ein formeller Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss. Insgesamt beträgt der Zeitaufwand für alle Unterlagen rund zwei Stunden – ein lohnender Einsatz angesichts möglicher Förderungen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Ihre Vorteile einer Qualifizierung über die Agentur für Arbeit:
Zusätzliche Kosten wie Fahrtkosten, Übernachtungsgebühren und Kinderbetreuungskosten während der Qualifizierung werden ebenfalls erstattet. Teilnehmende Personen erhalten nach erfolgreichem Bestehen sowohl der Zwischen- als auch Abschlussprüfung vor der Kammer eine Weiterbildungsprämie in Höhe von €1000 bzw. €1500.