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Alles, was Sie über das ZFU Fernunterrichtschutzgesetz wissen müssen
In der Welt des Fernunterrichts gibt es viele Vorschriften, um Qualität und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Eine zentrale Rolle spielt hierbei das Fernunterrichtschutzgesetz (FernUSG) und die Zentrale Prüfstelle für Fernunterricht (ZFU). In diesem Blogbeitrag werden wir Ihnen einen umfassenden Überblick über das ZFU Fernunterrichtschutzgesetz, die Anforderungen der ZFU, betroffene Weiterbildungen, Kosten sowie die Antragsstellung geben.
Was ist das ZFU Fernunterrichtschutzgesetz?
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wurde geschaffen, um die Interessen der Verbraucher im Bereich des Fernunterrichts zu schützen. Es regelt die Rechte und Pflichten zwischen Anbietern und Teilnehmern von Fernlehrgängen. Die Zentrale Prüfstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft und bewertet Fernlehrgänge und sorgt so für einheitliche Standards und Transparenz.
Anforderungen der ZFU: Sicherstellung der Qualität
Ein Fernlehrgang muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um von der ZFU zugelassen zu werden. Diese Anforderungen umfassen unter anderem:
Inhaltliche Qualität: Der Lehrgang muss fachlich und didaktisch hochwertig sein.
Vertragliche Fairness: Die Verträge müssen den Teilnehmerrechten entsprechen und alle wesentlichen Informationen enthalten.
Betreuung: Die Betreuung und Unterstützung der Teilnehmer muss gewährleistet sein.
Die Einhaltung dieser Anforderungen stellt sicher, dass Fernlehrgänge den Erwartungen und Bedürfnissen der Teilnehmer gerecht werden.
Betroffene Weiterbildungen nach ZFU Fernunterrichtschutzgesetz
Nicht alle Weiterbildungen fallen unter das ZFU Fernunterrichtschutzgesetz. Typischerweise sind Fernlehrgänge betroffen, die auf einen beruflichen Abschluss abzielen oder Kenntnisse und Fähigkeiten in einer organisierten Form vermitteln. Hierzu zählen:
Berufliche Weiterbildungen
Zertifikatslehrgänge
Kurse zur persönlichen Weiterentwicklung
Schulabschlüsse über Fernunterricht
Kosten der ZFU
Die Kosten für die Zulassung eines Fernlehrgangs durch die ZFU können variieren. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Lehrgangs und dem erforderlichen Prüfaufwand. Im Durchschnitt müssen Anbieter mit folgenden Beträgen rechnen:
Erstzulassung: Kosten beginnen bei etwa 800 Euro, können jedoch je nach Komplexität des Lehrgangs höher ausfallen.
Verlängerung und Änderungen: Hier fallen in der Regel geringere Gebühren an, beginnend ab ca. 400 Euro.
Für Anbieter ist es wichtig, diese Kosten in ihre Kalkulation einzubeziehen, um eine realistische Preisgestaltung für ihre Lehrgänge zu ermöglichen.
ZFU Gebührenübersicht (Stand 08. August 2023)
TARIFSTELLE | GEGENSTAND | GEBÜHR | |
13.2.1 | Zulassung eines Fernlehrganges | Zulassung eines Fernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) ohne vorherige vorläufige Zulassung nach § 12 Absatz 3 FernUSG. Mindestgebühr | 150 % des Verkaufspreises 1.050,00 Euro |
13.2.2 | Vorläufige Zulassung | Zulassung eines Fernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG, der eine vorläufige Zulassung nach § 12 Absatz 3 FernUSG vorausgeht. Mindestgebühr | 200 % des Verkaufspreises 1.050,00 Euro |
13.2.3 | Cafeteria-Lehrgang | Zulassung der Einzelvermarktung von Modulen oder sonstigen in sich abgeschlossenen Teilen eines Gesamtcurriculums eines Fernlehrganges, der nicht auf einen eigenen Abschluss vorbereitet und dessen Zulassung an die Zulassung des Quell-Fernlehrganges gebunden bleibt („Cafeteria-Lehrgang“). | 50 % von Tarifstelle 13.2.1 |
13.2.4 | Teilfernlehrgang | Zulassung eines Teilfernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG | 25 % von Tarifstelle 13.2.1 |
13.2.5 | Wesentliche Änderung | Zulassung wesentlicher Änderungen eines zugelassenen Fernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 2 FernUSG. Mindestgebühr Wenn die wesentlichen Änderungen mehr als die Hälfte des gesamten Lehrganges betreffen, fallen die Gebühren für eine Neuzulassung an. | 50 % von Tarifstelle 13.2.1 525,00 Euro |
13.2.6 | Übernahme eines Fernlehrganges | Übernahme eines zugelassenen Fernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG. | 40 % von Tarifstelle 13.2.1 |
13.2.7 | Fortbestandsprüfung eines Fernlehrganges | Überprüfung des Fortbestandes der Zulassungsvoraus-setzungen, sofern nicht Tarifstelle 21.1.2.5 zutrifft. | 30 % des Verkaufspreises |
13.2.8 | Zulassung eines Fernstudienganges | Zulassung eines Fernstudienganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG Mindestgebühr | 25 % von Tarifstelle 13.2.1 1.050,00 Euro |
13.2.9 | Cafeteria-Studiengang | Zulassung der Einzelvermarktung von Modulen oder sonstigen in sich abgeschlossenen Teilen eines Gesamtcurriculums eines Fernstudienganges („Cafeteria-Studiengang“). | 50 % von Tarifstelle 13.2.8 |
13.2.10 | Teilfernstudiengang | Zulassung eines Teilfernstudienganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG. | 25 % von Tarifstelle 13.2.8 |
13.2.11 | Wesentliche Änderung eines Fernstudienganges | Zulassung wesentlicher Änderungen eines zugelassenen Fernstudienganges nach § 12 Absatz 1 Satz 2 FernUSG. Mindestgebühr Wenn die wesentlichen Änderungen mehr als die Hälfte des gesamten Lehrganges betreffen, fallen die Gebühren für eine Neuzulassung an. | 50 % von Tarifstelle 13.2.8 1.050,00 Euro |
13.2.12 | Fortbestandsprüfung eines Fernstudienganges | Überprüfung des Fortbestandes der Zulassungsvoraus-setzungen des Fernstudienganges, sofern nicht Tarifstelle 21.1.2.11 zutrifft. | 15 % des Verkaufspreises |
13.2.13 | Registrierung eines Hobby-Lehrganges | Registrierung der Anzeige eines Lehrganges, der der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dient („Hobby-Lehrgang“) nach § 12 Absatz 1 Satz 4 FernUSG. | 100,00 Euro |
13.2.14 | Fortbestandsprüfung eines Hobby-Lehrganges | Überprüfung des Fortbestandes eines Lehrganges, der der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dient („Hobby-Lehrgang“). | 50,00 Euro |
Antragsstellung bei der ZFU
Die Antragsstellung bei der ZFU ist ein standardisierter Prozess. Es beginnt mit der Einreichung der Antragsunterlagen, welche alle relevanten Informationen zum Fernlehrgang enthalten müssen. Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:
Vorbereitung: Sammeln und Aufbereiten aller erforderlichen Dokumente und Inhalte.
Einreichung: Übermittlung der Antragsunterlagen an die ZFU, häufig online.
Prüfung: Die ZFU prüft den Antrag auf inhaltliche und formale Anforderungen.
Entscheidung: Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die ZFU die Zulassung oder fordert gegebenenfalls Nachbesserungen.
Der gesamte Prozess kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, daher sollten Anbieter ausreichend Zeit einplanen.
Fazit
Das Fernunterrichtschutzgesetz und die Anforderungen der ZFU stellen sicher, dass Qualität und Fairness im Fernunterricht gewahrt bleiben. Für Anbieter ist es essenziell, die Kosten der ZFU und die Prozesse der Antragsstellung zu kennen, um erfolgreich Fernlehrgänge anzubieten.