Deutschland | Im gesamten Bundesgebiet!

Was ist die ZFU und welche Weiterbildung ist davon betroffen?

Als Bildungsanbieter erfährst du bei uns, wie das ZFU-Gesetz deine Fernkurse akkreditiert und dir dadurch neue Chancen bietet!

Alles, was Sie über das ZFU Fernunterrichtschutzgesetz wissen müssen

In der Welt des Fernunterrichts gibt es viele Vorschriften, um Qualität und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Eine zentrale Rolle spielt hierbei das Fernunterrichtschutzgesetz (FernUSG) und die Zentrale Prüfstelle für Fernunterricht (ZFU). In diesem Blogbeitrag werden wir Ihnen einen umfassenden Überblick über das ZFU Fernunterrichtschutzgesetz, die Anforderungen der ZFU, betroffene Weiterbildungen, Kosten sowie die Antragsstellung geben.

Was ist das ZFU Fernunterrichtschutzgesetz?

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wurde geschaffen, um die Interessen der Verbraucher im Bereich des Fernunterrichts zu schützen. Es regelt die Rechte und Pflichten zwischen Anbietern und Teilnehmern von Fernlehrgängen. Die Zentrale Prüfstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft und bewertet Fernlehrgänge und sorgt so für einheitliche Standards und Transparenz.

Anforderungen der ZFU: Sicherstellung der Qualität

Ein Fernlehrgang muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um von der ZFU zugelassen zu werden. Diese Anforderungen umfassen unter anderem:

  • Inhaltliche Qualität: Der Lehrgang muss fachlich und didaktisch hochwertig sein.

  • Vertragliche Fairness: Die Verträge müssen den Teilnehmerrechten entsprechen und alle wesentlichen Informationen enthalten.

  • Betreuung: Die Betreuung und Unterstützung der Teilnehmer muss gewährleistet sein.

Die Einhaltung dieser Anforderungen stellt sicher, dass Fernlehrgänge den Erwartungen und Bedürfnissen der Teilnehmer gerecht werden.

Betroffene Weiterbildungen nach ZFU Fernunterrichtschutzgesetz

Nicht alle Weiterbildungen fallen unter das ZFU Fernunterrichtschutzgesetz. Typischerweise sind Fernlehrgänge betroffen, die auf einen beruflichen Abschluss abzielen oder Kenntnisse und Fähigkeiten in einer organisierten Form vermitteln. Hierzu zählen:

  • Berufliche Weiterbildungen

  • Zertifikatslehrgänge

  • Kurse zur persönlichen Weiterentwicklung

  • Schulabschlüsse über Fernunterricht

Kosten der ZFU

Die Kosten für die Zulassung eines Fernlehrgangs durch die ZFU können variieren. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Lehrgangs und dem erforderlichen Prüfaufwand. Im Durchschnitt müssen Anbieter mit folgenden Beträgen rechnen:

  • Erstzulassung: Kosten beginnen bei etwa 800 Euro, können jedoch je nach Komplexität des Lehrgangs höher ausfallen.

  • Verlängerung und Änderungen: Hier fallen in der Regel geringere Gebühren an, beginnend ab ca. 400 Euro.

Für Anbieter ist es wichtig, diese Kosten in ihre Kalkulation einzubeziehen, um eine realistische Preisgestaltung für ihre Lehrgänge zu ermöglichen.

ZFU Gebührenübersicht (Stand 08. August 2023)

TARIFSTELLE

GEGENSTAND

GEBÜHR

13.2.1

Zulassung eines Fernlehrganges

Zulassung eines Fernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) ohne vorherige vorläufige Zulassung nach § 12 Absatz 3 FernUSG.

Mindestgebühr

150 % des Verkaufspreises

1.050,00 Euro

13.2.2

Vorläufige Zulassung

Zulassung eines Fernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG, der eine vorläufige Zulassung nach § 12 Absatz 3 FernUSG vorausgeht.

Mindestgebühr

200 % des Verkaufspreises

1.050,00 Euro

13.2.3

Cafeteria-Lehrgang

Zulassung der Einzelvermarktung von Modulen oder sonstigen in sich abgeschlossenen Teilen eines Gesamtcurriculums eines Fernlehrganges, der nicht auf einen eigenen Abschluss vorbereitet und dessen Zulassung an die Zulassung des Quell-Fernlehrganges gebunden bleibt („Cafeteria-Lehrgang“).

50 % von Tarifstelle 13.2.1

13.2.4

Teilfernlehrgang

Zulassung eines Teilfernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG

25 % von Tarifstelle 13.2.1

13.2.5

Wesentliche Änderung

Zulassung wesentlicher Änderungen eines zugelassenen Fernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 2 FernUSG. Mindestgebühr

Wenn die wesentlichen Änderungen mehr als die Hälfte des gesamten Lehrganges betreffen, fallen die Gebühren für eine Neuzulassung an.

50 % von Tarifstelle 13.2.1

525,00 Euro

13.2.6

Übernahme eines Fernlehrganges

Übernahme eines zugelassenen Fernlehrganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG.

40 % von Tarifstelle 13.2.1

13.2.7

Fortbestandsprüfung eines Fernlehrganges

Überprüfung des Fortbestandes der Zulassungsvoraus-setzungen, sofern nicht Tarifstelle 21.1.2.5 zutrifft.

30 % des Verkaufspreises

13.2.8

Zulassung eines Fernstudienganges

Zulassung eines Fernstudienganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG

Mindestgebühr

25 % von Tarifstelle 13.2.1

1.050,00 Euro

13.2.9

Cafeteria-Studiengang

Zulassung der Einzelvermarktung von Modulen oder sonstigen in sich abgeschlossenen Teilen eines Gesamtcurriculums eines Fernstudienganges („Cafeteria-Studiengang“).

50 % von Tarifstelle 13.2.8

13.2.10

Teilfernstudiengang

Zulassung eines Teilfernstudienganges nach § 12 Absatz 1 Satz 1 FernUSG.

25 % von Tarifstelle 13.2.8

13.2.11

Wesentliche Änderung eines Fernstudienganges

Zulassung wesentlicher Änderungen eines zugelassenen Fernstudienganges nach § 12 Absatz 1 Satz 2 FernUSG.

Mindestgebühr

Wenn die wesentlichen Änderungen mehr als die Hälfte des gesamten Lehrganges betreffen, fallen die Gebühren für eine Neuzulassung an.

50 % von Tarifstelle 13.2.8

1.050,00 Euro

13.2.12

Fortbestandsprüfung eines Fernstudienganges

Überprüfung des Fortbestandes der Zulassungsvoraus-setzungen des Fernstudienganges, sofern nicht Tarifstelle 21.1.2.11 zutrifft.

15 % des Verkaufspreises

13.2.13

Registrierung eines Hobby-Lehrganges

Registrierung der Anzeige eines Lehrganges, der der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dient („Hobby-Lehrgang“) nach § 12 Absatz 1 Satz 4 FernUSG.

100,00 Euro

13.2.14

Fortbestandsprüfung eines Hobby-Lehrganges

Überprüfung des Fortbestandes eines Lehrganges, der der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dient („Hobby-Lehrgang“).

50,00 Euro

Antragsstellung bei der ZFU

Die Antragsstellung bei der ZFU ist ein standardisierter Prozess. Es beginnt mit der Einreichung der Antragsunterlagen, welche alle relevanten Informationen zum Fernlehrgang enthalten müssen. Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:

  1. Vorbereitung: Sammeln und Aufbereiten aller erforderlichen Dokumente und Inhalte.

  1. Einreichung: Übermittlung der Antragsunterlagen an die ZFU, häufig online.

  1. Prüfung: Die ZFU prüft den Antrag auf inhaltliche und formale Anforderungen.

  1. Entscheidung: Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die ZFU die Zulassung oder fordert gegebenenfalls Nachbesserungen.

Der gesamte Prozess kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, daher sollten Anbieter ausreichend Zeit einplanen.

Fazit

Das Fernunterrichtschutzgesetz und die Anforderungen der ZFU stellen sicher, dass Qualität und Fairness im Fernunterricht gewahrt bleiben. Für Anbieter ist es essenziell, die Kosten der ZFU und die Prozesse der Antragsstellung zu kennen, um erfolgreich Fernlehrgänge anzubieten.