
Die VBG Beitragsfüße 2025 im Überblick: Beitrag für Pflicht- und freiwillig Versicherte, Lastenverteilung, Ehrenamt, Rehabilitanden sowie Vorschüsse 2026 und Abschläge 2027.
VBG Beitragsfüße 2025: Übersicht der Beiträge, Freibeträge und Vorschüsse
Beitragsfüße 2025 im Überblick
Die Beitragsfüße 2025 wurden festgelegt. Unternehmen, Einrichtungen und Versicherte erhalten damit Planungssicherheit für die Beitragsberechnung. Besonders relevant sind die Beiträge für Pflicht- und freiwillig Versicherte, die Lastenverteilung nach Entgelten und Neurenten sowie die Beiträge für Ehrenamtliche, Lernende und Rehabilitanden.
Der Stand der nachfolgenden Angaben ist 02.04.2026.
Beitragsfuß für Pflicht- und freiwillig Versicherte 2025
Der Beitragsfuß für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte beträgt im Jahr 2025:
4,40 Euro
Dieser Wert bildet eine zentrale Grundlage für die Berechnung der Umlagebeiträge.
Lastenverteilung nach Entgelten 2025
Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt für 2025:
1,7851 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme
Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lag dieser Wert bei 1,8713 Euro.
Für die Lastenverteilung nach Entgelten gilt 2025 ein Freibetrag von 270.000 Euro Arbeitsentgelt. Das bedeutet, dass dieser Freibetrag bei der Berechnung berücksichtigt wird.
Lastenverteilung nach Neurenten 2025
Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Neurenten liegt 2025 bei:
0,3445 Euro je 1.000 Beitragseinheiten
Im Vorjahr 2024 betrug der Wert 0,3403 Euro.
Ein Freibetrag ist bei der Lastenverteilung nach Neurenten nicht vorgesehen.
Wichtig: Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen können bei entsprechendem Nachweis von der Zahlung der Anteile zur Lastenverteilung befreit sein. Grundlage hierfür ist § 180 Absatz 2 SGB VII.
Beiträge für Lernende und Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
Für Lernende und Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden die Beiträge nach der Zahl der Versicherten erhoben.
Die Gesamtaufwendungen für diesen Versichertenkreis werden auf die nachgewiesenen Maßnahme-Monate umgelegt.
Der Beitrag je Maßnahme-Monat beträgt 2025:
8,07 Euro
Zum Vergleich: 2024 lag der Beitrag bei 7,80 Euro.
Beitrag für pflichtversicherte ehrenamtlich Tätige
Der Beitrag je pflichtversichertem ehrenamtlich Tätigen beträgt für 2025:
13,94 Euro
Im Jahr 2024 lag dieser Beitrag noch bei 11,87 Euro.
Damit steigt der Beitrag für pflichtversicherte Ehrenamtliche im Vergleich zum Vorjahr deutlich an.
Freiwillige Versicherung im Ehrenamt 2025
Der Beitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt bleibt stabil. Für 2025 beträgt der Beitrag:
4,95 Euro je Versicherungsverhältnis
Auch 2024 lag der Beitrag bei 4,95 Euro. Für 2026 ist ebenfalls ein Beitrag von 4,95 Euro vorgesehen.
Beitrag für Rehabilitanden 2025
Der Beitrag für Rehabilitanden je Belegungstag beträgt im Jahr 2025:
0,5120 Euro
Im Vorjahr 2024 lag der Beitrag bei 0,4673 Euro.
Vorschuss 2026 und erster Abschlag 2027
Neben den Beitragsfüßen 2025 wurde auch die Höhe des Vorschusses für 2026 sowie des ersten Abschlags für 2027 festgesetzt.
Der Vorschuss für das Jahr 2026 beträgt:
100 Prozent des Gesamtbeitrages für 2025
Werden Abschläge auf den Vorschuss für die Umlage 2026 erhoben, gelten folgende Fälligkeiten und Anteile:
Fälligkeit | Anteil am Gesamtbeitrag 2025 |
|---|---|
15.05.2026 | 60 Prozent, abzüglich des 1. Abschlags |
17.08.2026 | 20 Prozent |
16.11.2026 | 20 Prozent |
Wird ein erster Abschlag auf den Vorschuss für die Umlage 2027 erhoben, beträgt dieser:
20 Prozent des Gesamtbeitrages für 2025
Zusammenfassung der Beitragsfüße 2025
Bereich | Beitrag / Beitragsfuß 2025 | Vergleich 2024 |
|---|---|---|
Pflicht- und freiwillig Versicherte | 4,40 Euro | — |
Lastenverteilung nach Entgelten | 1,7851 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme | 1,8713 Euro |
Freibetrag Lastenverteilung Entgelte | 270.000 Euro Arbeitsentgelt | — |
Lastenverteilung nach Neurenten | 0,3445 Euro je 1.000 Beitragseinheiten | 0,3403 Euro |
Lernende / Teilnehmende an Maßnahmen | 8,07 Euro je Maßnahme-Monat | 7,80 Euro |
Pflichtversicherte ehrenamtlich Tätige | 13,94 Euro | 11,87 Euro |
Freiwillige Versicherung im Ehrenamt | 4,95 Euro je Versicherungsverhältnis | 4,95 Euro |
Rehabilitanden | 0,5120 Euro je Belegungstag | 0,4673 Euro |
Fazit: Beitragsfüße 2025 bringen neue Berechnungsgrundlagen
Die Beitragsfüße 2025 enthalten mehrere wichtige Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Während der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten sinkt, steigen unter anderem die Beiträge für pflichtversicherte ehrenamtlich Tätige, Rehabilitanden sowie Lernende und Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.
Unternehmen, Bildungsträger, soziale Einrichtungen und Organisationen im Ehrenamt sollten die neuen Werte sorgfältig prüfen und bei der Beitragsplanung für 2025, 2026 und den ersten Abschlag 2027 berücksichtigen.
