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NISV Schulungsträger werden

Möchten Sie in der Welt der NISV-Schulungen nicht nur teilnehmen, sondern selbst als Schulungsträger anerkannt werden? In unserem aktuellen Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Anerkennung.

NISV Schulungsträger werden: Der Weg zur Anerkennung

Wenn Sie als NISV Schulungsträger anerkannt werden möchten, gibt es einige wichtige Schritte und Anforderungen, die Sie beachten sollten. Zunächst ist es entscheidend, dass Sie über die notwendigen Fachkenntnisse und Qualifikationen verfügen, um NISV-Kurse anbieten zu können. Dazu gehört nicht nur das Verständnis der Inhalte, sondern auch die Fähigkeit, diese effektiv zu vermitteln.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Erfüllung der spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsstandards, die für NISV Schulungsträger festgelegt sind. Hierzu zählen unter anderem die Nachweisführung über geeignete Räumlichkeiten, Ausstattung sowie qualifiziertes Lehrpersonal. Zudem müssen Sie einen detaillierten Ausbildungsplan vorlegen, der die Struktur und den Inhalt Ihrer Kurse klar definiert.

Die Anerkennung als NISV Schulungsträger erfolgt durch eine offizielle Prüfung und Zertifizierung durch die zuständigen Stellen. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt zu diesen Institutionen aufzunehmen, um alle notwendigen Informationen zu sammeln und Ihren Antrag optimal vorzubereiten. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie erfolgreich in den Kreis der anerkannten NISV Schulungsträger eintreten und somit Ihre Expertise im Bereich der NISV-Ausbildung voll ausschöpfen.

Die Anerkennung als NISV Schulungsträger: Vorteile und Anforderungen

Die Anerkennung als NISV Schulungsträger bietet Unternehmen und Bildungseinrichtungen zahlreiche Vorteile, gleichzeitig sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die wichtigsten Aspekte rund um das Thema und zeigen Ihnen, wie Sie diesen wichtigen Schritt erfolgreich meistern können.

Was ist die NISV?

Die Nichtionisierende Strahlungsverordnung (NISV) ist eine Verordnung, die den Umgang mit nichtionisierender Strahlung reguliert. Ziel ist es, die Bevölkerung und die Umwelt vor den potenziell schädlichen Auswirkungen dieser Strahlung zu schützen. Schulungsträger, die Ausbildungen in diesem Bereich anbieten möchten, benötigen eine offizielle Anerkennung.

Die Anforderungen für den Erwerb der Fachkunde sind in der gemeinsamen Richtlinie von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt) zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) vom 16.03.2020 festgelegt.

Vorteile einer NISV-Anerkennung

1. Erhöhte Glaubwürdigkeit und Vertrauen

Mit der offiziellen Anerkennung als NISV Schulungsträger demonstrieren Sie Ihre Kompetenz und Professionalität in einem anspruchsvollen Thema. Dies erhöht die Glaubwürdigkeit Ihrer Organisation und stärkt das Vertrauen potenzieller Kunden und Partner.

2. Wettbewerbsvorteile

Durch die NISV-Anerkennung heben Sie sich von der Konkurrenz ab. Kunden suchen nach qualifizierten und zertifizierten Schulungspartnern, um sicherzustellen, dass sie eine umfassende und gesetzeskonforme Ausbildung erhalten.

3. Erweiterung des Kundenkreises

Eine solche Anerkennung öffnet Türen zu neuen Märkten und Zielgruppen, da viele Unternehmen verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter im Hinblick auf NISV-konforme Maßnahmen zu schulen.

Anforderungen für die Anerkennung als NISV Schulungsträger

1. Qualifizierte Trainer und Dozenten

Eines der wichtigsten Kriterien für die Anerkennung ist die Qualifikation der Trainer. Diese müssen über fundiertes Fachwissen und praktische Erfahrung im Bereich der nichtionisierenden Strahlung verfügen. Oftmals sind spezielle Zertifikate oder Abschlüsse notwendig.

2. Umfangreiche Schulungsmaterialien

Die Schulungsmaterialien müssen den Vorgaben der NISV entsprechen. Sie sollten klar strukturiert sein und alle relevanten Aspekte der Verordnung abdecken. Regelmäßige Aktualisierungen der Materialien sind unerlässlich, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse und gesetzliche Änderungen zu berücksichtigen.

3. Einhaltung pädagogischer Standards

Neben fachlichen Anforderungen müssen auch pädagogische Standards eingehalten werden. Dazu gehören interaktive Lernmethoden, Evaluationsmechanismen und die Möglichkeit zur individuellen Betreuung der Teilnehmer.

Der Weg zur Anerkennung

1. Antragstellung

Der erste Schritt zur Anerkennung ist das Einreichen eines detaillierten Antrags bei der zuständigen Behörde. Der Antrag sollte alle relevanten Informationen über die Qualifikationen der Trainer, die Schulungsinhalte und die pädagogischen Methoden enthalten.

2. Prüfung und Zertifizierung

Nach der Antragstellung erfolgt eine gründliche Prüfung durch die zuständige Behörde. Möglicherweise werden ergänzende Informationen oder Nachweise gefordert. Bei positiver Bewertung wird die Anerkennung als NISV Schulungsträger erteilt.

3. Kontinuierliche Weiterbildung

Nach der Zertifizierung ist es wichtig, kontinuierliche Weiterbildung anzubieten und selbst als Schulungsträger auf dem neuesten Stand zu bleiben. Dies sichert die Qualität Ihrer Schulungen und die Zufriedenheit Ihrer Teilnehmer.

Fazit

Die Anerkennung als NISV Schulungsträger ist ein wichtiger Schritt, der zahlreiche Vorteile mit sich bringt, aber auch spezifische Anforderungen mit sich bringt. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und einem klaren Verständnis der notwendigen Voraussetzungen stehen Ihnen alle Wege offen, um in diesem spezialisierten Bereich erfolgreich zu agieren.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kompetenz zu demonstrieren und neue Marktchancen zu erschließen. Bereiten Sie sich gründlich vor, und machen Sie den entscheidenden Schritt zur NISV-Anerkennung!

Durch die Einhaltung dieser Richtlinien und den Fokus auf Qualität können Sie als NISV Schulungsträger nicht nur erfolgreich agieren, sondern auch langfristig Vertrauen und Erfolg sichern.

NiSV-Fachkundegruppen und Fachkundemodule

Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (GK)

  • Dauer: 80 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung, davon 28 LE als E-Learning möglich (abhängig vom Schulungsträger).

  • Prüfung: Multiple-Choice-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Prüfungsdauer: 2 LE).

  • Aktualisierung: Alle 5 Jahre, durch Fortbildung mit mindestens 2 LE bei einem zugelassenen Schulungsträger. Diese müssen in Kombination mit anderen Fachkundemodulen erfolgen, ebenso die Rezertifizierungsprüfung.

  • Ausnahmen: Teilnahme an diesem Modul nicht erforderlich bei:

  • Staatlich anerkannte Berufsausbildung zur Kosmetiker*in.

  • Abschluss eines Bildungsgangs „Staatlich geprüfte Kosmetiker*in“.

  • Meisterprüfung in der Kosmetik.

  • Nachweis von mindestens 5 Jahren beruflicher Praxis im Kosmetikgewerbe bis zum 05.12.2021.

Fachkundegruppe „Laser/intensive Lichtquellen“ – Module: Optische Strahlung (OS) + GK

  • Teilnahmevoraussetzung: Abschluss des GK-Moduls oder Nachweis eines Berufsabschlusses/-erfahrung.

  • Dauer: 120 LE inkl. Prüfung, davon 33 LE als E-Learning möglich (abhängig vom Schulungsträger).

  • Prüfung: Multiple-Choice-Test mit 45 Fragen, davon 6 offene Fragen (Prüfungsdauer: 3 LE).

  • Aktualisierung: Alle 5 Jahre durch Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich OS) bei einem zugelassenen Schulungsträger, inklusive Rezertifizierungsprüfung.

Fachkundegruppe „Ultraschall“ – Module: Ultraschall (US) + GK

  • Teilnahmevoraussetzung: Abschluss des GK-Moduls oder Nachweis eines Berufsabschlusses/-erfahrung.

  • Dauer: 40 LE inkl. Prüfung, davon 19 LE als E-Learning möglich (abhängig vom Schulungsträger).

  • Prüfung: Multiple-Choice-Test mit 34 Fragen, davon 4 offene Fragen (Prüfungsdauer: 2 LE).

  • Aktualisierung: Alle 5 Jahre durch Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich US) bei einem zugelassenen Schulungsträger, inklusive Rezertifizierungsprüfung.

Fachkundegruppe „EMF-Kosmetik“ – Module: EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik (EK) + GK

  • Teilnahmevoraussetzung: Abschluss des GK-Moduls oder Nachweis eines Berufsabschlusses/-erfahrung.

  • Dauer: 40 LE inkl. Prüfung, davon 16 LE als E-Learning möglich (abhängig vom Schulungsträger).

  • Prüfung: Multiple-Choice-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Prüfungsdauer: 2 LE).

  • Aktualisierung: Alle 5 Jahre durch Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich EK) bei einem zugelassenen Schulungsträger, inklusive Rezertifizierungsprüfung.

Fachkundegruppe „EMF-Stimulation“ – Modul: EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation (ES)

  • Dauer: 24 LE inkl. Prüfung, davon 8 LE als E-Learning möglich (abhängig vom Schulungsträger).

  • Prüfung: Multiple-Choice-Test mit 15 Fragen, davon 2 offene Fragen (Prüfungsdauer: 1 LE).

  • Aktualisierung: Alle 5 Jahre durch Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich ES) bei einem zugelassenen Schulungsträger, inklusive Rezertifizierungsprüfung.

  • Besonderheit: Teilnahmevoraussetzung ist der Nachweis einer Lizenz als Übungsleiterin (mind. 120 LE), einer C-Lizenz als Trainerin (mind. 120 LE) oder einer vergleichbaren Ausbildung.

Erklärung zur NiSV-Verordnung

Die NiSV-Verordnung (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die am 31.12.2020 in Kraft getreten ist. Sie wurde entwickelt, um den sicheren Einsatz von Geräten und Anlagen zu gewährleisten, die nichtionisierende Strahlung nutzen und in verschiedenen gewerblichen Anwendungen zur Anwendung am Menschen kommen.

Ziel der NiSV

Das Hauptziel der NiSV-Verordnung ist der Schutz der Menschen vor potenziell schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung. Diese Strahlung kann in verschiedenen Formen auftreten, darunter UV-Strahlung, Laserstrahlung, elektromagnetische Felder (EMF) und Ultraschall. Die Verordnung soll sicherstellen, dass diese Technologien nur von qualifiziertem Personal genutzt werden, um Risiken zu minimieren und die Gesundheit der Anwender und Kunden zu schützen.

Anwendungsbereiche

Die NiSV-Verordnung betrifft mehrere Anwendungsbereiche, wie z.B.:

  • Kosmetische Behandlungen (z.B. Laser-Haarentfernung, IPL-Behandlungen)

  • Physiotherapeutische Anwendungen (z.B. Ultraschall-Therapie)

  • Medizinische Anwendungen (z.B. Diagnostik mit EMF-Geräten)

  • Fitness und Wellness (z.B. Magnetfeldgeräte)

Fachkundenachweis

Eine zentrale Anforderung der NiSV-Verordnung ist, dass Anwender von Geräten, die nichtionisierende Strahlung nutzen, einen Fachkundenachweis erbringen müssen. Dieser Nachweis stellt sicher, dass der Anwender über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügt, die Geräte sicher und effizient zu bedienen.

Ausbildung und Zertifizierung

Die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde sind in einer gemeinsamen Richtlinie von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt) zur NiSV festgelegt. Die wichtigen Elemente dieses Prozesses umfassen:

  • Modulare Ausbildung: Die Ausbildung ist in verschiedene Module gegliedert, die sich auf spezifische Anwendungsbereiche und Technologien konzentrieren (z.B. Laser, Ultraschall, EMF).

  • Lerneinheiten (LE): Jedes Modul hat eine vorgeschriebene Anzahl von Lerneinheiten, die sowohl Präsenzunterricht als auch E-Learning umfassen können.

  • Prüfung: Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die typischerweise aus Multiple-Choice-Fragen und offenen Fragen besteht.

  • Aktualisierung der Fachkunde: Die Fachkunde muss in regelmäßigen Abständen (alle fünf Jahre) durch Fortbildung und Rezertifizierung aufrechterhalten werden.

Fristen und Übergangsregelungen

Die NiSV-Verordnung setzte für bisher tätige Anwender eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 fest. Bis zu diesem Datum mussten Anwender den erforderlichen Fachkundenachweis erbringen, um die betreffenden Geräte weiterhin nutzen zu dürfen.

Überwachung und Umsetzung

Die Einhaltung der NiSV-Verordnung wird von den zuständigen Behörden überwacht. Diese können bei Verstößen Sanktionen verhängen, die von Verwarnungen bis zu Bußgeldern reichen können. Die Behörden arbeiten eng mit den Schulungsträgern und Zertifizierungsstellen zusammen, um die Qualität der Ausbildung und die Kompetenz der Anwender sicherzustellen.

Bedeutung für Unternehmen und Anwender

Für Unternehmen und Einzelanwender, die Geräte nutzen, die unter die NiSV fallen, ist die Verordnung von hoher Relevanz. Ein ordnungsgemäßer Fachkundenachweis ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern trägt auch dazu bei, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und die Sicherheit der Anwendungen zu gewährleisten.