Angaben, die Sie benötigen, um die Kosten Ihrer Maßnahme zu berechnen.
Allgemeine Angaben zur Maßnahme:
- Anzahl der Unterrichtseinheiten(UE= 45 Minuten), die durch Sie erbracht werden.
- Anzahl der Unterrichtseinheiten, die durch Dritte erbracht werden. (Bei einer FbW-Maßnahme maximal 10 % der Gesamtdauer, wenn der Dritte nicht zertifiziert ist. Bei einer Aktivierungs-Maßnahme muss der Dritte in jedem Fall zertifiziert sein. Ausnahmen sind nur bei gesetzlicher Regelung möglich.)
- Betriebliche Lernphase in Stunden. (Eine betriebliche Lernphase findet i. d. R. bei einem Arbeitgeber statt, es handelt sich nicht um den praktischen Teil der Unterrichtung, bei dem Träger gemäß Lehrplan.)
- Die maximale Teilnehmeranzahl.
Aufwendungen für notwendige Eignungsfeststellung / Teilnehmer-Auswahl:
Die Eignungsfeststellung ist verpflichtend durchzuführen – z. B. im Rahmen des Erstgesprächs und vor der Aufnahme in die Maßnahme.
Personalkosten (inklusive Nebenkosten) zur Durchführung des Unterrichts:
- Anzahl der fachtheoretische Unterrichtseinheiten (UE= 45 Minuten).
- Zeiten für Vor- und Nachbereitung des Unterrichts.
Alle Stundensätze müssen durch einen Honorarvertrag, eine Abrechnung oder einen Lohnnachweise belegt werden.
Kosten für die Betreuung in der betrieblichen Lernphase:
- Anzahl der Besuche, die pro Teilnehmer nötig sind.
- Personalkosten je Stunde.
- Fahrtkosten je Kilometer.
Diese müssen begründet werden.
Kosten für sozialpädagogische Betreuung (nur wenn gemäß Konzeption erforderlich):
- Personalkosten für den Sozialpädagogen pro Stunde.
Kosten für Arbeitsmittel und technische Ausstattung zur Durchführung der Maßnahme:
- Verbrauchsmaterialien
- Lehrbücher
- Schulungsunterlagen
Die Kosten müssen durch Rechnungen, Angebote oder Preislisten nachgewiesen werden.
Raumkosten (inklusive Betriebs- und Nebenkosten) zur Durchführung der Maßnahme je Standort:
- Für Schulungsräume, Werkstätten und Übungsflächen.
Wenn Miet- und Nebenkosten über den Werten des Ortsdurchschnitts liegen, müssen diese durch Verträge oder Abrechnungen nachgewiesen werden.
Prüfungsgebühren:
- Jegliche Kosten, die dafür anfallen.
Diese Beträge sind durch Rechnungen, Angebote oder Preislisten zu belegen.
Allgemeine Verwaltungskosten (anteilig je Maßnahme):
- Personalkosten (z.B. für Buchhaltung, Verwaltung, Controlling, Lehrgangsleitung und allgemeine Teilnehmer-Betreuung).
- Raumkosten inklusive Betriebs- und Nebenkosten (z. B. für Verwaltung, Sozialräume und Verkehrsflächen).
- Abschreibungskosten (Verwaltung, Gebäude und Ausstattung).
- Abgaben, Versicherungen, Beiträge und Gebühren.
- Werbung und Marketing.
- Zulassung und QM-System.
Ein Gemeinkostenaufschlag kann nur angesetzt werden, wenn hier nachweislich keine Einzelkosten mit einbezogen sind. Der Gemeinkostenaufschlag muss rechnerisch aus der Bilanz oder BWA hergeleitet werden. Bei einem Ansatz bis 12 % ist kein gesonderter Nachweis erforderlich, wenn die aufgeführten Einzelkosten keine typischen Gemeinkostenpositionen enthalten. Der maximale Ansatz sind 25 %.
Zuschüsse, Fördermittel und Erlöse:
Teilnehmer oder Arbeitgeber dürfen in keinem Fall Zuzahlungen leisten.