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Zertifizierung als Coach für die Arbeitsagentur

Lassen Sie sich jetzt als Coach / Jobcoach zertifizieren und rechnen mit dem Amt selbst ab - verschenken Sie nicht Ihr Geld!

Wie die Trägerzulassung nach AZAV für Sie als Coach funktioniert, erläutern wir Ihnen in dem folgenden Beitrag.

Gemäß SGB III benötigen Anbieter von Maßnahmen der Arbeitsförderung in Deutschland eine sogenannte AZAV Trägerzulassung. (vgl. §§ 176, 178 und 179 SGB III) Coaches müssen darüber hinaus ihre Maßnahmen zertifizieren lassen, um Aktivierungs- und Bildungsgutscheine einlösen zu können. Voraussetzung für eine solche AZAV Maßnahmenzulassung ist eine aktuelle AZAV Zertifizierung, die durch eine fachkundige Stelle vorgenommen wurde. Der folgende Beitrag liefert alle wichtigen Informationen zur Trägerzulassung und zeigt, wie Sie in nur fünf Schritten die erfolgreiche Zertifizierung nach AZAV durchlaufen.

 

Welche Voraussetzungen müssen Sie als Coach erfüllen, um nach AZAV zertifiziert werden zu können?

Um die Qualität von Bildungs- und Arbeitsmarktdienstleistern zu sichern, müssen diese eine Zertifizierung nach der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (kurz AZAV) vorweisen können. Ziel der Regelung ist es, Effizienz und Leistungsfähigkeit des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern.

Die AZAV regelt also sämtliche Voraussetzungen, die von Ihnen als Träger zu erfüllen sind, um Ihre Maßnahmen offiziell anbieten zu können und außerdem die Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur zu beantragen.

 

Sie bieten ein Coaching an oder sind als Jobcoach / Coach / Gründungscoaching tätig? 

Sie wollen Ihr Karrierecoaching, ein systemisches Coaching oder individuelles Coaching als arbeitsfördernde Maßnahme an den Mann beziehungsweise an die Frau bringen? 

Gerne sind wir Ihnen bei der Zertifizierung als Träger oder Maßnahme im Bereich „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ (§ 45 SGB III) behilflich und begleiten Sie während des umfangreichen mehrstufigen Prüfverfahrens.

 

Um das AZAV Zertifikat zu erhalten, müssen Sie als Coach folgende Voraussetzungen erfüllen (und nachweisen) können:

– fachliche Kompetenz sowie Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten, einer effizienten Organisation und Personalstruktur

– fundiertes Wissen über den derzeitigen Arbeits- und Ausbildungsmarkt

– Berücksichtigung arbeitsmarktrelevanter Entwicklungen hinsichtlich Inhalten und Methodik

– dem Zweck angemessenes und inhaltlich geeignetes Maßnahmenangebot

– Darstellung, inwiefern bereits vorhandene Maßnahmen zum vorgesehenen Zweck beitragen, sowie Bewertungen der Maßnahmen seitens der Teilnehmenden und Unternehmen (bei Neugründung ersatzweise eine Planung darüber, wie die Anforderungen erfüllt werden sollen)

– Belege über die fachliche und pädagogische Qualifikation des eingesetzten Personals

– Dokumentation der Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Die Prüfung, ob die genannten Voraussetzungen für die AZAV vorliegen, übernimmt eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle anerkannte fachkundige Stelle. Nach der Erstzertifizierung ist die Zulassung fünf Jahre lang gültig. Innerhalb dieses Zeitraums erfolgen vier jährlich stattfindende Überwachungsaudits, nach Ablauf erfolgt ein Re-Zertifizierungsverfahren. Währenddessen haben die nach AZAV-Richtlinien zertifizierten Bildungsmaßnahmen eine Gültigkeit von drei Jahren.

Gerne nehmen wir Ihnen den größten Teil der Arbeit ab und beraten Sie zu der Frage, ob Ihr Bildungsbetrieb die AZAV Voraussetzungen erfüllt. Ist dies der Fall, übernehmen wir selbstverständlich die Kommunikation mit der fachkundigen Stelle, durch die die Zertifizierung erfolgt. Gibt es noch Nachholbedarf, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein entsprechendes Konzept zur Vorbereitung auf die Zertifizierung.

 
Als Experten für den Zulassungsprozess begleiten wir Sie erfolgreich auf Ihrem Weg zur Coaching-Zulassung.

 

Zur Erbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen sind nur Träger zugelassen, die nachgewiesen leistungsfähig und zuverlässig sind, über qualifiziertes Personal verfügen und ein Qualitätsmanagementsystem anwenden. Mit der AZAV Zulassung bieten wir Ihnen das Rundum-Sorglos-Paket auf dem Weg zur Akkreditierung.

Als Berater sowohl als Auditor verfügen wir über praxiserprobtes Wissen für das Audit, das Zertifizierungsverfahren und Ihre Pflichten als zugelassener AZAV Bildungsträger. Neben Unterstützung bei der Träger- und Maßnahmenzulassung stehen wir Ihnen auch beim Aufbau Ihrer Trägerschaft sowie bei der Entwicklung AZAV-konformer Maßnahmen zur Seite.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise in der Vor- und Nachbereitung des AZAV Zertifikats und in der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit. Als Fachberatung helfen wir Ihnen, die komplexen AZAV Regelungen zu durchschauen und ein zertifizierungsfähiges Konzept für Ihre Trägerzulassung und Maßnahmenzulassung auf die Beine zu stellen. Je nach den mitgebrachten Voraussetzungen bringen wir Sie in vier bis acht Wochen durch das Prüfverfahren.

Wir führen Sie transparent und sicher durch den Zertifizierungsprozess

Sobald Sie die AZAV Trägerzulassung erhalten haben, können Sie Ihre AZAV Maßnahmenkonzepte bei der fachkundigen Stelle einreichen. Die Prüfung der Maßnahmen findet hauptsächlich bei den fachkundigen Stellen in der Zentrale statt. Im Folgenden erfahren Sie, wie die AZAV Zulassung mit uns abläuft.

Schritt 1: Persönliche Beratung

Der Chef berät Sie persönlich ausführlich – und vollkommen kostenfrei – zum Ablauf der AZAV Trägerzulassung. Im Anschluss an das Gespräch prüfen wir die Fördermöglichkeiten und erstellen Ihnen ein Festpreisangebot mit Erfolgsgarantie.

Sollten Sie sich für unsere Dienstleistung entscheiden, machen wir uns gleich an die Arbeit und begutachten zunächst Ihre Voraussetzungen. Sind diese gegeben, machen wir uns auf die Suche nach einer fachkundigen Stelle und vereinbaren den ersten Audit-Termin. Besteht Handlungsbedarf, entwickeln wir gemeinsam ein zertifizierungsfähiges Konzept sowie die entsprechenden Maßnahmen.

Schritt 2: Ist-Soll-Analyse

Im nächsten Schritt widmen wir uns dem aktuellen Zustand Ihres Unternehmens. Wenn nötig, geben wir Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand. Diese dienen Ihnen dazu, den ermittelten Ist-Zustand an den AZAV Soll-Zustand anzunähern.

Schritt 3: Qualitätsmanagement-Konzept nach AZAV

Passgenau abgestimmt auf Ihre individuellen Voraussetzungen entwickeln wir ein Konzept für die Qualitätssicherung und integrieren dieses in den Betrieb.

Schritt 4: Audit-Vorprüfung

Das interne Audit beziehungsweise die Audit-Vorprüfung dient dazu, Handlungsbedarfe innerhalb des Unternehmens aufzudecken. Dabei arbeiten wir mögliche Schwachstellen ab und entwickeln anschließend die passenden Gegenmaßnahmen. Außerdem erfolgt im Anschluss eine Management-Bewertung der Audit-Vorprüfung.

Schritt 5: Externes Audit

Im letzten Schritt prüft ein von der Zertifizierungsstelle beauftragter Auditor die AZAV Anforderungen vor Ort. Bestätigt der Auditor, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie im Anschluss das für fünf Jahre gültige AZAV Zertifikat.

Lassen Sie sich als Coach zertifizieren und rechnen Sie mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ab

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Teilnahme an Coachings für Kunden des Jobcenters und der Arbeitsagentur. Dafür stellt sie Arbeitslosen und Arbeitssuchenden den sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zur Verfügung.

Mit dem AVGS haben die betreffenden Personen die Möglichkeit, ein Coaching (oder andere Bildungsmaßnahmen) durchzuführen und mit den gemeinsam erarbeiteten Erkenntnissen beruflich wieder Fuß zu fassen. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und Bedarfen der arbeitslosen Person, beinhaltet der AVGS bestimmte Vorgaben hinsichtlich Maßnahmenziel, -dauer und -region sowie der Gültigkeit des Gutscheins.

Bei den Coachings und anderen Qualifizierungen, die mit dem Gutschein gefördert werden können, handelt es sich um „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Als sogenannter „Maßnahmeträger“ sind Sie als Coach aufgefordert, das AZAV Zertifizierungsverfahren zu durchlaufen.

Gemeinsam beantragen wir die finanzielle Förderung bei der BAFA

Mit uns gelangen Sie noch schneller und einfacher zur AZAV Zulassung. Gut zu wissen: Unsere Zertifizierungsberatung kann bis zu 80 Prozent von der BAFA gefördert werden. Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie einen entsprechenden Anspruch geltend machen können.

Dank unserer langjährigen Erfahrung von mehr als 20 Jahren und der Zusammenarbeit mit den verschiedensten Kunden garantieren wir Ihnen eine kompetente und zuverlässige Beratung. Profitieren Sie zudem von unseren Kooperationen mit Audit-Partnern und Zertifizierungsstellen. 

 

Melden Sie sich noch heute bei uns und holen Sie ein unverbindliches Angebot für die Begleitung Ihrer AZAV Zertifizierung ein!