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Zulassung von Maßnahmen nach § 16k SGB II

Erfahren Sie die Zulassung von Maßnahmen nach § 16k SGB II. Welche Anforderungen werden den Bildungsträgern gestellt?

16k SGB II ganzheitliche Betreuung - Maßnahmenzulassung

 

Beratung 16k SGB II: So gelingt die ganzheitliche Betreuungsmaßnahme

Umsetzungshinweis der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach § 6 Abs. 2 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) Gültig ab dem 01.07.2023

Um sicherzustellen, dass die fachkundigen Stellen einheitlich vorgehen, wenn sie Maßnahmenzulassungen gemäß dem fünften Kapitel des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) prüfen, veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit den folgenden Umsetzungshinweis. 

Dieser Hinweis betrifft Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung gemäß § 16k des Sozialgesetzbuchs zweites Buch (SGB II) und wird von den fachkundigen Stellen nach § 6 Abs. 2 AZAV bei der Prüfung berücksichtigt. Ab dem 01.07.2023 gilt für Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung gemäß § 16k SGB II folgende Regelung: Aufgrund der individuellen besonderen Problemlagen im Rahmen der ganzheitlichen Betreuung mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist es förderfähig, diese ausschließlich als Einzelbetreuung in Präsenz durchzuführen (persönliche Anwesenheit vor Ort). In Ausnahmefällen – also bei kurzfristigen, dringenden und unaufschiebbaren Anliegen – kann die ganzheitliche Betreuung auch mündlich, digital erfolgen, sofern der Träger eine datenschutzkonforme Kommunikation (beispielsweise Videokommunikation oder Telefonie) gewährleistet. Eine schriftliche Form des Austauschs wie zum Beispiel Chat-Nachrichten oder verschlüsselte E-Mails zählt nicht dazu und ist auch nicht abrechenbar als Bestandteil einer solchen Betreuungseinheit. 

Der Grund für die Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit muss dokumentiert werden, und diese Dokumentation ist bei Bedarf dem Jobcenter zusammen mit der Abrechnung vorzulegen.

 

Kosten für die 16k Maßnahme

Am 19.06.2023 wurden Aktualisierungen am B-DKS vorgenommen, einschließlich eines Verweises auf §16k SGB II. Die Kostensätze aus Juli 2022 bleiben unverändert bestehen. Derzeit gilt ein Kostensatz von 53,59 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) für die Zulassung von Maßnahmen nach §16k SGB II.

Beispiel Kalkulation für die 16k Maßnahme:

Dauer: 6 Monate (Maximal)

Unterrichtseinheit: 200 UE (Maximal)

B-DKS: 53,59 €

200 x 53,59 = 10.718,00 € pro Teilnehmer

 

Welches Ziel hat die ganzheitliche Betreuung16k Maßnahme?

Das Ziel der umfassenden Betreuung besteht darin, die Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aufzubauen und anschließend zu stabilisieren. Unter ganzheitlicher Betreuung werden verschiedene Methoden angewendet, um persönliche Kompetenzen und Perspektiven einzuschätzen und weiterzuentwickeln. Dies beinhaltet Anregungen zur Selbstreflexion sowie Maßnahmen zur Überwindung individueller Handlungsbedarfe. Im Sinne des § 16k SGB II bedeutet eine ganzheitliche Betreuung, dass spezielle Problemlagen berücksichtigt werden müssen, die sich auf die Beschäftigungsfähigkeit auswirken können. Der/die Coach übernimmt dabei nicht nur einzelne Fälle, sondern trägt auch die Verantwortung für bestimmte Aktivitäten im Rahmen der Umsetzung. Dabei wird sowohl die Person als Ganzes als auch ihre jeweilige Lebenssituation betrachtet - nicht nur arbeitsmarktrelevante Inhalte stehen im Fokus, sondern auch soziale und strukturelle Aspekte. Gleichzeitig sollen vorhandene Potenziale erkannt und individuelle Förderlücken geschlossen werden.

Ganzheitliches Ziel ist es also bei einer allumfänglichen Begleitung den Aufbau (und infolgedessen das Festigen) der Arbeitsmarkttauglichkeit von Menschen zu erreichen, welche dazu fähig sind staatliche Hilfe in Anspruch nehmen dürfen. Jener Rundumbetreuung liegen Vorgehensweisen zugrunde, welche jenes Abschätzen wie Ausschöpfen eigener Qualifikationen ebenso einschließen wie Anregungen zur Selbstreflexion und Maßnahmen zum Überwinden von individuellen Handlungsbedarfen. Ganzheitliche Betreuung im Sinne des § 16k SGB II bedeutet also, dass an besonderen Problemlagen gearbeitet wird, welche sich auf die Arbeitsmarkttauglichkeit auswirken können. Der/die Coach hat dabei nicht bloß einzelne Fälle zu bearbeiten, sondern trägt auch Verantwortung für bestimmte Aktivitäten in der Umsetzung dieser Ziele. Dabei steht sowohl die Person als Gesamtheit als auch ihre jeweilige Lebenssituation im Blickpunkt - es geht hierbei nicht nur um arbeitsmarktrelevante Inhalte, sondern ebenfalls soziale sowie strukturelle Aspekte werden berücksichtigt. Zugleich gilt es das vorhandene Potenzial der Menschen wahrzunehmen und individuelle Förderlücken zu schließen.

 

Wer ist die Zielgruppe einer 16k Maßnahme?

Personen, die aufgrund ihrer individuellen Problemlagen Schwierigkeiten haben, eine Arbeit oder Ausbildung anzunehmen und in ihrer Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigt sind, können gefördert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit der Förderung für junge Menschen, die Unterstützung bei der Heranführung an eine Ausbildung benötigen oder während einer Ausbildung begleitet werden müssen, um ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Diese Förderung gilt für alle Arten von Ausbildungen. Auch Personen mit spezifischen Bedürfnissen im Bereich der beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) können gefördert werden; hierbei erfolgt jedoch keine direkte finanzielle Unterstützung durch den Träger der Maßnahme selbst. Die genauen Voraussetzungen sind in den fachlichen Weisungen zu § 5 SGB II und § 22 SGB III festgelegt. Gemäß § 16k SGB II sollen Männer und Frauen gleichberechtigt gefördert werden; dies wird bereits bei der Planung berücksichtigt, um sicherzustellen, dass beide Geschlechter gleichermaßen profitieren können. Kinder und Jugendliche unterliegen weiterhin der Vollzeitschulpflicht bzw. wurden nicht verbindlich davon befreit - sie können daher nicht direkt als Teilnehmer an einer Maßnahme teilnehmen. Jedoch ist es möglich diese Kinder und Jugendliche innerhalb des ganzheitlichen Betreuungsansatzes einzubeziehen, wenn sie Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind.

 

Welche Themen oder Inhalte (Förderinhalte) darf man im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung 16k Maßnahme anbieten?

Die inhaltlichen Aspekte der umfassenden Betreuung sind gesetzlich nicht festgelegt. Die Inhalte werden auf die Bedürfnisse des Einzelnen sowie auf die Anforderungen ausgerichtet, um spezifische Probleme zu bewältigen und die Beschäftigungsfähigkeit bzw. Ausbildungsmöglichkeiten zu entwickeln und anschließend langfristig zu sichern. Als ersten Schritt sollte der Coach im Rahmen einer individuellen Standortbestimmung die Handlungsbedarfe, Potenziale und Stärken des Betroffenen für eine ganzheitliche Betreuung ermitteln. Basierend auf diesen Ergebnissen arbeitet der Coach gemeinsam mit dem Betroffenen konkrete Lösungsansätze und Hilfestellungen heraus. Durch einen ständigen Fokus auf die individuellen Stärken und persönlichen Ressourcen soll ein Beitrag geleistet werden.