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Wie das Qualifizierungschancengesetz Arbeitnehmern neue Perspektiven eröffnet

"Bilden Sie sich weiter, nutzen Sie Ihre Chance – Das Qualifizierungschancengesetz macht's möglich!"

Wie das Qualifizierungschancengesetz Arbeitnehmern neue Perspektiven eröffnet

Mit dem Qualifizierungschancengesetz eröffnen sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spannende Wege in die berufliche Weiterbildung. Die Bundesagentur für Arbeit bietet umfassende Beratung und Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Beschäftigte. Entdecken Sie in unserem Blog eine informative Übersicht über die vielfältigen Weiterbildungen und Kontaktmöglichkeiten zur individuellen Beratung. Lassen Sie sich inspirieren und profitieren Sie von den neuen Perspektiven, die das Qualifizierungschancengesetz Ihnen und Ihrem Unternehmen eröffnet. Erweitern Sie Ihre beruflichen Horizonte und nutzen Sie die Chance auf persönliches und berufliches Wachstum.

 

Das Qualifizierungschancengesetz als Chance für Arbeitnehmer

Ein Tor zur beruflichen Weiterentwicklung öffnet sich mit dem Qualifizierungschancengesetz für Arbeitnehmer. Die Bundesagentur für Arbeit steht als wichtiger Partner bereit, um die Beschäftigten bei der Nutzung dieser Chance zu unterstützen. Die vielfältigen Weiterbildungsangebote im Rahmen des Gesetzes bieten eine breite Auswahl an Möglichkeiten, um individuelle Kompetenzen zu stärken. Flexibilität spielt hierbei eine wichtige Rolle, denn die Förderung kann je nach Bedarf und Zielsetzung angepasst werden. Mit dem Qualifizierungschancengesetz eröffnen sich somit innovative Wege für Arbeitnehmer, um ihre Karriere erfolgreich voranzutreiben und den Arbeitsmarkt aktiv mitzugestalten.

 

Die Bedeutung des Qualifizierungchancengesetzes für die berufliche Weiterentwicklung

In der heutigen arbeitsintensiven Welt ist die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung entscheidend für Ihren Erfolg. Das Qualifizierungschancengesetz bietet Beschäftigten eine einzigartige Chance, ihre Fähigkeiten zu erweitern und sich auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähiger zu machen. Durch gezielte Fördermöglichkeiten können Sie sich neue Türen öffnen und Ihre Karriereziele erreichen. Die Bundesagentur für Arbeit steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um maßgeschneiderte Weiterbildungen zu finden, die perfekt zu Ihren beruflichen Ambitionen passen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Kompetenzen zu erweitern und Ihre Zukunftsaussichten zu verbessern. Mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers können Sie gemeinsam die Vorteile des Qualifizierungchancengesetzes nutzen und Ihre berufliche Laufbahn vorantreiben. Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen und von den vielfältigen Angeboten im Rahmen des Gesetzes zu profitieren.

 

Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungchancengesetz nutzen

Die Agentur für Arbeit erstattet im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes je nach Art der Weiterbildung und Unternehmensgröße die Kosten für die Qualifizierung ganz oder teilweise und zahlt Ihrem Arbeitgeber bis zu 100% der Lohnkosten zurück. 

 

Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss 

Sind Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig, ohne über einen Berufsabschluss zu verfügen? Oder haben Sie zwar einen Berufsabschluss, arbeiten jedoch bereits seit mehr als vier Jahren in einer anderen Tätigkeit?

Dann ist es möglich, unter voller Gehaltsfortzahlung einen neuen zukunftsfähigen Berufsabschluss (einschließlich Vorbereitung auf eine Externenprüfung) oder eine anerkannte Teilqualifikation (TQ) zu erlangen - entweder extern bei einem zertifizierten Bildungsträger oder intern beim Arbeitgeber selbst (nur für Berufsabschlüsse).

Die Agentur für Arbeit übernimmt die gesamten Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten.

 

Arbeitnehmer mit Berufsabschluss

Verfügen Sie bereits über einen formalen beruflichen Abschluss und möchten Ihre Kenntnisse erweitern oder an neue Anforderungen anpassen?

In diesem Fall können externe Fortbildungen bei einem zugelassenen Bildungsträger absolviert werden, die mehr als 120 Stunden umfassen.

Auch hier ist unter bestimmten Bedingungen eine Kostenübernahme von bis zu 100% der Weiterbildungskosten sowie Erstattung von bis zu 75% der Gehaltskosten durch den Arbeitgeber möglich.

Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber legen Sie Ihr Qualifizierungsziel fest und suchen sich einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Eine Liste zugelassener Bildungsträger finden Sie auch im KURSNET https://www.arbeitsagentur.de/kursnet

 

Ihre Vorteile einer Qualifizierung über die Agentur für Arbeit:

Zusätzliche Kosten wie Fahrtkosten, Übernachtungsgebühren und Kinderbetreuungskosten während der Qualifizierung werden ebenfalls erstattet. Teilnehmende Personen erhalten nach erfolgreichem Bestehen sowohl der Zwischen- als auch Abschlussprüfung vor der Kammer eine Weiterbildungsprämie in Höhe von €1000 bzw. €1500.