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Kalkulation einer AZAV-Maßnahme

Angaben, die Sie benötigen, um die Kosten Ihrer Maßnahme zu berechnen.

Allgemeine Angaben zur Maßnahme:

  • Anzahl der Unterrichtseinheiten(UE= 45 Minuten), die durch Sie erbracht werden.
  • Anzahl der Unterrichtseinheiten, die durch Dritte erbracht werden. (Bei einer FbW-Maßnahme maximal 10 % der Gesamtdauer, wenn der Dritte nicht zertifiziert ist. Bei einer Aktivierungs-Maßnahme muss der Dritte in jedem Fall zertifiziert sein. Ausnahmen sind nur bei gesetzlicher Regelung möglich.)
  • Betriebliche Lernphase in Stunden. (Eine betriebliche Lernphase findet i. d. R. bei einem Arbeitgeber statt, es handelt sich nicht um den praktischen Teil der Unterrichtung, bei dem Träger gemäß Lehrplan.)
  • Die maximale Teilnehmeranzahl.

Aufwendungen für notwendige Eignungsfeststellung / Teilnehmer-Auswahl:

Die Eignungsfeststellung ist verpflichtend durchzuführen – z. B. im Rahmen des Erstgesprächs und vor der Aufnahme in die Maßnahme.

Personalkosten (inklusive Nebenkosten) zur Durchführung des Unterrichts:

  • Anzahl der fachtheoretische Unterrichtseinheiten (UE= 45 Minuten).
  • Zeiten für Vor- und Nachbereitung des Unterrichts.

Alle Stundensätze müssen durch einen Honorarvertrag, eine Abrechnung oder einen Lohnnachweise belegt werden.

Kosten für die Betreuung in der betrieblichen Lernphase:

  • Anzahl der Besuche, die pro Teilnehmer nötig sind.
  • Personalkosten je Stunde.
  • Fahrtkosten je Kilometer.

Diese müssen begründet werden. 

Kosten für sozialpädagogische Betreuung (nur wenn gemäß Konzeption erforderlich):

  • Personalkosten für den Sozialpädagogen pro Stunde.

Kosten für Arbeitsmittel und technische Ausstattung zur Durchführung der Maßnahme:

  • Verbrauchsmaterialien
  • Lehrbücher
  • Schulungsunterlagen

Die Kosten müssen durch Rechnungen, Angebote oder Preislisten nachgewiesen werden.

Raumkosten (inklusive Betriebs- und Nebenkosten) zur Durchführung der Maßnahme je Standort:

  • Für Schulungsräume, Werkstätten und Übungsflächen.

Wenn Miet- und Nebenkosten über den Werten des Ortsdurchschnitts liegen, müssen diese durch Verträge oder Abrechnungen nachgewiesen werden.

Prüfungsgebühren:

  • Jegliche Kosten, die dafür anfallen.

Diese Beträge sind durch Rechnungen, Angebote oder Preislisten zu belegen.

Allgemeine Verwaltungskosten (anteilig je Maßnahme):

  • Personalkosten (z.B. für Buchhaltung, Verwaltung, Controlling, Lehrgangsleitung und allgemeine Teilnehmer-Betreuung).
  • Raumkosten inklusive Betriebs- und Nebenkosten (z. B. für Verwaltung, Sozialräume und Verkehrsflächen).
  • Abschreibungskosten (Verwaltung, Gebäude und Ausstattung).
  • Abgaben, Versicherungen, Beiträge und Gebühren.
  • Werbung und Marketing.
  • Zulassung und QM-System.

Ein Gemeinkostenaufschlag kann nur angesetzt werden, wenn hier nachweislich keine Einzelkosten mit einbezogen sind. Der Gemeinkostenaufschlag muss rechnerisch aus der Bilanz oder BWA hergeleitet werden. Bei einem Ansatz bis 12 % ist kein gesonderter Nachweis erforderlich, wenn die aufgeführten Einzelkosten keine typischen Gemeinkostenpositionen enthalten. Der maximale Ansatz sind 25 %. 

Zuschüsse, Fördermittel und Erlöse:

Teilnehmer oder Arbeitgeber dürfen in keinem Fall Zuzahlungen leisten.

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