Deutschland | Im gesamten Bundesgebiet!

Beratung AZAV Maßnahmenzulassung - Ihr Wegweiser zu anerkannter Qualität

 

AZAV-Maßnahmen

 

Zertifizierte Qualitätssicherung für Ihre Bildungs- und Arbeitsförderungsmaßnahmen

Willkommen bei QBS, Ihrem erfahrenen Partner im Bereich der AZAV Maßnahmenzulassung. Wir verstehen, dass die Anforderungen und Regularien im Rahmen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) komplex und herausfordernd sein können. Genau hier setzen unsere Leistungen an.

Zur Vorbereitung auf eine Zertifizierung durch eine fachkundige Stelle bieten wir eine kompetente Fachberatung für die Zulassung von AZAV Maßnahmen an.
 

Engagement und Professionalität

Unser tägliches Brot ist die Begleitung von Kunden wie Ihnen – mit einem klaren Fokus: die lückenlose Erfüllung aller Anforderungen für eine erfolgreiche Zulassung. Unsere Fachkenntnis gründet sich auf jahrelange Erfahrung als Prüfer (Auditor) sowie als Berater und kontinuierliche Weiterbildung in den aktuellen Regularien und Best Practices.

 

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre AZAV Maßnahme konzipieren und für die Maßnahmenzulassung beantragen.

 

Unser Beratungsangebot umfasst folgende Leistungen im Rahmen der AZAV Maßnahmezulassung

  1. Individuelle Maßnahme-Beratung: Wir bieten individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratungsdienstleistungen an, damit Sie die AZAV-Maßnahmezulassung erfolgreich erreichen. Schritte für die Beantragung der Maßnahme:
    • Zusendung der Checkliste für die gemeinsame Arbeit
    • Erstellung der Konzeption
    • Erstellung der Kostenkalkulation für die geplante Maßnahme
    • Durchsicht der Erstellten Unterlagen für die Einreichung bei der fachkundigen Stelle
    • Einreichung des Maßnahmekonzeptes für die Zulassung
  2. Dokumentationsprüfung und -optimierung: Eine der größten Herausforderungen im Zulassungsprozess ist die korrekte und lückenlose Dokumentation. Wir unterstützen Sie dabei, eine vollständige Dokumentation Ihrer Maßnahmen zu gewährleisten.
  3. Nachhaltige Begleitung: Auch nach erfolgreicher Zertifizierung stehen wir Ihnen als starker Partner zur Seite, um die Qualität Ihrer AZAV-Maßnahmen kontinuierlich zu überwachen oder weiterzuentwickeln.

Die fachkundige Stelle prüft auf Grundlage der Anforderungen / Regelungen der Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III das Konzept für die Zulassung. Dafür ist in der Regel keine Vor-Ort-Begutachtung notwendig.

Im Durchschnitt sichtet die fachkundige Stelle die Maßnahme in 8 Wochen. Einige fachkundige Stellen bieten auch ein Expressverfahren für die Maßnahmezulassung nach AZAV an.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der FKS, falls Sie unseren Rat bitten.

Haben Sie Fragen zu Maßnahme-Beratung?
Rufen Sie einfach an oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.