Jungunternehmer (nicht länger als ein Jahr tätig) müssen ein Informationsgespräch über die Zuwendungsvoraussetzungen bei einem regionalen Ansprechpartner führen.
BAFA Förderung für die AZAV
Jungunternehmer (nicht länger als ein Jahr tätig) müssen ein Informationsgespräch über die Zuwendungsvoraussetzungen bei einem regionalen Ansprechpartner führen. Dieses Gespräch darf frühestens 3 Monate vor der Gründung erfolgen. Für Bestandsunternehmen ist dieses nicht notwendig. Diese Beratung ist kostenlos.
Zwischen dem Gespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Der Antrag auf Förderung muss dann online bei der BAFA gestellt werden. Erst nach Erhalt der unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung darf mit der Beratung begonnen werden.
Es gibt dabei Unterschiede, in der Höhe der Förderung.
Bemessungsgrundlage 3.500 € für Jungunternehmer und Bestandsunternehmen
- Neue Bundesländer (Ohne Berlin und die Region Leipzig): Fördersatz 80 % / maximal 2.800 €
- Berlin und Region Leipzig: Fördersatz 50 % / maximal 1.750 €
- Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier): Fördersatz 50 % / maximal 1.750 €
- Region Lüneburg und Region Trier: Fördersatz 80 % / maximal 2.800 €
Beispiel für Alte Bundesländer mit einem Fördersatz von 50 %:
Falls eine Beratungsdienstleistung 4.000 € kostet, wird die Förderung von dem gedeckelten Betrag 3.500 € ausgerechnet. Die Förderung würde in diesem Fall 1.750 € (Fördersatz 50 %) anfallen. Das Unternehmen muss die Differenz in voller Höhe (500 €) selbst übernehmen.
Das Unternehmen hat in diesem Fall 2.250 € (zzgl. MwSt.) für die Beratung im Zertifizierungsprozess in der Endsumme bezahlt.
Folgende Beratungsschwerpunkte sind förderungsfähig
- Wirtschaftliche (Hierbei nur die Beratungskosten und nicht die der Zertifizierung)
- Finanzielle
- Personelle
- Organisatorische der Unternehmensführung
Förderfähig sind nur Einzelberatungen und keine Seminare oder Workshops. Die Beratung muss schriftlich in einem Bericht festgehalten werden.
Folgende Beratungen sind nicht förderfähig
- Wenn Sie bereits Zahlungen aus anderen öffentlichen Mitteln erhalten haben.
- Wenn die vermittelten Waren oder Dienstleistungen von Ihnen selbst vertrieben werden.
- Wenn Sie zu den Themen Recht, Versicherung, Buchführung, Gutachten oder Steuern beraten.
- Wenn Sie Güter oder Dienstleistungen vertreiben, die im Zusammenhang mit Gesundheitsleitungen (IGel) stehen. Einschließlich des Marketings von Anbieter:innen solcher Leistungen und deren Mitarbeiter:innen.
- Wenn Sie als Privatperson agieren.
- Wenn Ihr Unternehmen gemeinnützig oder ein Verein ist.
- Wenn Sie Unternehmensberater sind.
- Wenn Ihr Aufgabengebiet ethisch-moralisch nicht vertretbar ist oder gegen Recht und Ordnung verstößt.