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Zertifizierung Sprachschule

Welche Möglichkeiten haben Sie mit der zertifizierung Ihrer Sprachschule?

Funktion:

AZAV Zertifizierung für eine Sprachschule ermöglicht die Zusammenarbeit auch mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bezug auf die Sprachkurse.

Bedarf:

Neuzuwanderer sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können. Die Verpflichtung zur Teilnahme stellt die Ausländerbehörde fest.

Neuzuwanderer können zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen und die Verpflichtung in der Eingliederungsvereinbarung vorgesehen ist. In diesem Fall wird die Verpflichtung vom Träger der Grundsicherung ausgesprochen.

Ausländer, die vor dem 1. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel erhalten haben, können zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen und die Verpflichtung in der Eingliederungsvereinbarung vorgesehen ist (§ 44a Absatz 1 Nr. 2 AufenthG). Die Verpflichtung wird in diesen Fällen vom Träger der Grundsicherung ausgesprochen.

Bildungsträger (Sprachkursträger):

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt die Anforderung an Bildungsträger ein anerkanntes Qualitätsmanagement zu pflegen. Die AZAV Zertifizierung ist die anerkannteste und funktionellste von allen anderen Zertifikaten die das BAMF von den Kursträgern fordert

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