Deutschland | Im gesamten Bundesgebiet!
Wie viel darf meine AZAV-Maßnahme kosten?

Die Werte unterscheiden sich, in den einzelnen Bereichen.

Die Kosten einer AZAV-Maßnahme pro Teilnehmer und pro Unterrichtseinheit können Sie dem aktuellen Bundesdurchschnittskostensatz entnehmen. Die Werte unterscheiden sich, in den einzelnen Bereichen. Die eigentlichen Kosten für die Maßnahme müssen kalkuliert werden. Die BDKS (Bundesdurchschnittskostensatz) ist der Richtsatz.

Bei einer Überschreitung bis zu 25 Prozent entscheidet die fachkundige Stelle, ob die höheren Kosten gerechtfertigt sind. Bei mehr als 25 Prozent muss ein Antrag auf Kostenzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Gründe dafür wären zum Beispiel höhere Kosten für Fachpersonal oder besonderes Equipment, das für die Maßnahme unabdingbar ist.

Es ist auch möglich die vorgegebene Teilnehmeranzahl von zwölf Personen (Gruppenmaßnahme) zu überschreiten, um die Kosten der Maßnahme zu reduzieren. Allerdings müssen hierfür methodische oder rechtliche Gründe vorliegen und die räumlichen, personellen und sonstigen Gegebenheiten (etwa Raumgröße) des Trägers eine größere Gruppe erlauben.

Beispiele für Einzelmaßnahmen:

Jobcoaching

20 UE x 53,59 € = 1071,80 € (+ 25 % Berechnung = 1339,75 €)

Sozialcoaching

100 UE x 53,59 € = 5359 € (+ 25 % Berechnung = 6698,75 €)

Gründungscoaching

100 UE x 71,95 € = 7195 € (+ 25 % Berechnung = 8993,75 €)

Hinweis:

1 Unterrichtseinheit (45 Min.) beträgt aktuell (Stand 01/2023) in der Zielsetzung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen 53,59 € und nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit 71,95 €.

Eine Gruppenmaßnahme können Sie ähnlich kalkulieren. Anzahl der Teilnehmer x Unterrichtseinheiten x BDKS = Betrag X

Haben Sie Fragen zur Kalkulation einer AZAV-Maßnahme?
Rufen Sie einfach an oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.