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Unterschiede zwischen einem Auditor und einem berufenen Auditor

Was bedeutet eigentlich "Auditor"?

Auditor

Ein Auditor arbeitet direkt in einem Unternehmen und ist für die Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsstandards verantwortlich. Er kennt die Prozesse und bringt die nötige Kompetenz mit, um Qualitätsziele festzulegen und die Wege dorthin zu erarbeiten.

Für solche internen Auditoren gibt es keine formellen Standards, aber es empfehlen sich Fortbildungen, die beim Durchführen der Audits hilfreich sind.

Möchte sich das Unternehmen nach bestimmten Normen (z. B. ISO 9001, AZAV) zertifizieren lassen, muss der Auditor diese gut kennen und umsetzen können.

In bestimmten Bereichen (z. B. Automobil- oder Medizin-Technik) kann es erforderlich sein, dass auch interne Auditoren weitere Kompetenzen vorweisen können.

 

Berufener Auditor (Lead-Auditor)

Ein berufener Auditor unterliegt den Regularien der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und darf externe Audits durchführen. Folgend ist zwingend erforderlich:

  1. Die Person muss fachliche Qualifikationen nachweisen. 
  2. Die Person benötigt Berufserfahrung, indem zu auditierende Branche. 
  3. Die Person muss an einer Auditoren-Schulung teilgenommen haben.  24 Unterrichtseinheiten zum Regelwerk sind hierbei Pflicht.
  4. Eine Hospitation ist ebenfalls Pflicht. Als Trainee sind 20-40 Audittage ebenfalls Pflicht.
  5. Und zum Schluss erfolgt das Monitoring seitens der Zertifizierungsstelle. Hierbei erfolgt eine Querprüfung.

Die Zulassung erteilt das beauftragende Zertifizierungsunternehmen nach den Vorgaben der DAkkS. Die Auditoren können sich bei den Zulassungsstellen bewerben. Sie entscheiden auch, ab wann eine Person als Auditleiter auftreten darf.

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