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AZAV Zertifizierung für Fahrschulen – Berufskraftfahrer

Zertifizierung für Fahrschulen nach AZAV im Bereich der Verkehrs- und Logistikberufe "Berufskraftfahrer".

Neue Möglichkeiten für die Fahrschulen

Die AZAV-Zertifizierung ermöglicht es Bildungsträgern sowie für Fahrschulen, ihre Dienstleistungen im Bereich der beruflichen Qualifizierung anzubieten und gegebenenfalls auch mit öffentlichen Fördermitteln zu unterstützen. Dies kann auch für den Bereich der Führerscheinausbildung gelten.

In einigen Fällen können Arbeitsagenturen oder Jobcenter beispielsweise finanzielle Unterstützung für Arbeitsuchende oder Menschen in besonderen Lebenslagen anbieten, um ihnen den Erwerb eines Führerscheins zu ermöglichen. Dabei können die Leistungen des Bildungsträgers, der über eine AZAV-Zertifizierung verfügt, als förderfähige Maßnahme z. B. als Berufskraftfahrer anerkannt werden.

 

Was macht ein Berufskraftfahrer?

Berufskraftfahrer arbeiten im Güter- oder Personenverkehr. Sie transportieren Waren in verschiedenen Lastwagen. In Bezug auf den Personenverkehr führen sie regelmäßige Busse und Reisebusse.

 

Funktion:

Die Zertifizierung für Fahrschulen nach AZAV ermöglicht die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, Agentur für Arbeit oder ARGE (Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung FB04 nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)

Bieten Sie Ihre Bildungsmaßnahmen für interessierte Berufskraftfahrer an und rechnen Sie mit der Agentur für Arbeit ab. Zertifizierte Bildungsmaßnahmen im Bereich Berufskraftfahrer werden zu 100 % vom Kostenträger übernommen.

Erwerb des Führerscheins

  • BE mit Vorbesitz B
  • C1 mit Vorbesitz B
  • C1/C1E in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz B
  • C1E mit Vorbesitz C1
  • C mit Vorbesitz B
  • CE mit Vorbesitz C
  • C/CE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz B
  • D mit Vorbesitz B < 2 Jahre
  • D mit Vorbesitz B > 2 Jahre
  • D mit Vorbesitz C1< 2 Jahre
  • D mit Vorbesitz C1> 2 Jahre
  • D mit Vorbesitz C < 2 Jahre
  • D mit Vorbesitz C > 2 Jahre
  • DE mit Vorbesitz D
  • D/DE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz B < 2 Jahre
  • D/DE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz B > 2 Jahre
  • D/DE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz C1 < 2 Jahre
  • D/DE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz C1 > 2 Jahre
  • D/DE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz C < 2 Jahre
  • D/DE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz C > 2 Jahre
  • D/DE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz D1
  • T
  • Beschleunigte Grundqualifikation (gem. BKrFQG/ BKrFQV incl. aller Kosten wie z.B. Prüfung, Lehrmittel)
  • Beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger von Bus auf LKW
  • Beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger von LKW auf Bus
  • Berufskraftfahrerweiterbildung (LKW) gem. BKrFQG (insgesamt 5 Module, 35 Zeitstunden)
  • Berufskraftfahrerweiterbildung (LKW) gem. BKrFQG (1 Modul, 7 Zeitstunden)
  • Berufskraftfahrerweiterbildung (Bus) gem. BKrFQG (insgesamt 5 Module, 35 Zeitstunden)
  • Berufskraftfahrerweiterbildung (Bus) gem. BKrFQG (1 Modul, 7 Zeitstunden)

Bedarf:

Viele Berufskraftfahrer stehen kurz vor dem Ruhestand und der Nachwuchs muss ausgebildet werden.  

Bieten Sie den Kunden vom Arbeitsamt oder Jobcenter eine Ausbildung als Berufskraftfahrer (Güterverkehr, Personenverkehr) an.  Auf der Jobbörsenseite von der Agentur für Arbeit sind aktuell 17.346 Jobs für Berufskraftfahrer/in in Deutschland registriert (Stand 16.04.2022).

Bildungsträger „Fahrschule“:

Nur die zugelassenen Fahrschulen nach AZAV, dürfen die Ausbildung/Weiterbildung für den Kundenkreis von Ämtern anbieten.

Hinweis: Unsere erfolgsorientierte Beratung ist über die BAFA bis zu 80 % förderfähig

Sehen Sie sich unsere Referenzen an und melden Sie sich bei uns für die Erstberatung.

Statistik für den Fachkräftemangel an Berufskraftfahrer

Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Verkehrs- und Logistikberufe

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