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Zielsetzungen in der AZAV – Qualitäts- und Unternehmensziele

Welche Pflicht-Ziele gibt es bei der AZAV?

AZAV Anforderungen nach: 

2 Abs. 4 Nr. 2 AZAV – Beschreibung der Entwicklung von Unternehmenszielen und zur Durchführung eigener Überprüfungen.

  • Es muss erläutert werden, wie das Unternehmen das Leitbild und die Qualitätsziele festlegt und regelmäßig überprüft.
  • Es müssen die aktuellen und messbaren Unternehmens- und Qualitätsziele beschrieben werden.

2 Abs. 4 Nr. 4 AZAV – Beschreibung der Messung der Zielerreichung sowie der Steuerung kontinuierlicher Verbesserungsprozesse.

  • Es muss erläutert werden, wie die Erreichung der Ziele überprüft wird, wie diese ggf. weiterentwickelt werden und wie Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Ziele nicht erreicht wurden.

Was sind die Qualitätsziele und was sind die Unternehmensziele?

 

Welche Ziele können für die Bildungsträger von Bedeutung sein?

 

Qualitätsziele sind jene Maßnahmen, die eine direkte positive Auswirkung auf das Produkt (Bildungsmaßnahme) oder auf die Mitarbeiter haben.

Beispiele für Qualitätsziele können folgende sein:

  1. Kundenzufriedenheit/Teilnehmerzufriedenheit – zufriedene Kunden erreichen meistens auch das Maßnahmeziel und empfehlen das Unternehmen/die Bildungseinrichtung weiter.
  2. Mitarbeiterzufriedenheit – nur mit zufriedenen Mitarbeitern können Sie langfristig das Unternehmen erfolgreich führen.
  3. Anwesenheitsquote – die Anwesenheit der Teilnehmer muss überwacht und dokumentiert werden. Zum Umgang mit Fehlzeiten muss auch zwingend ein Fehlzeitenkonzept vorliegen.
  4. Abbruchquote – Abbrüche vermeiden
  5. Maßnahmeerfolg – wie viele Teilnehmer haben das Maßnahmeziel erreicht

Typische Unternehmensziele sind z.B. Finanzen. Der Chef möchte mehr Umsatz erzielen und um dieses Ziel erreichen zu können, muss nicht unbedingt eine Optimierung der Qualität des Produktes erfolgen. Es reicht beispielsweise, wenn der Vertrieb aufgebaut oder Vertriebskanäle erweitert werden.

Beispiele für Unternehmensziele:

  1. Finanzen – mehr Umsatz
  2. Standorterweiterung
  3. Umweltaspekte – ökologisches Handeln in den Unternehmensbereichen verbessern, beispielsweise im Einkauf oder Vertrieb; den nachhaltigen Umgang mit vorhandenen Ressourcen erweitern

Wichtig: Sowohl Qualitätsziele als auch Unternehmensziele sollten mit messbaren Größen definiert werden, um eine Überprüfung der Zielrealisierung zu ermöglichen.

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